14. September 2023
Lesezeit: 2
min.
news
Standards IFRS S1 und IFRS S2 der globalen Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat die finalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Im Gegensatz zu den nur in Europa verpflichtend anzuwendenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) handelt es sich dabei um weltweit einheitliche Standards zur Berichterstattung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen.
Zielsetzung von IFRS S1 und IFRS S2
Die beiden Standards IFRS S1 „Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen” und IFRS S2 “Klimabezogene Angaben” wurden am 26.6.2023 vom International Sustainability Standards Board (ISSB) veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, verlässliche Informationen zu klimabedingten Chancen und Risiken von Unternehmen bereitzustellen und eine globale Basis für die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen zu schaffen.
Inhalte der neuen IFRS Standards
IFRS S1
IFRS S1 enthält allgemeine Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen. Der Standard regelt, welche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken von Unternehmen offenzulegen sind, die kurz-, mittel- oder langfristig Einfluss auf die Zahlungsflüsse, den Zugang zu finanziellen Mitteln oder die Kapitalkosten nehmen.
IFRS S2
Mit IFRS S2 werden Unternehmen verpflichtet, Informationen über klimabezogene Angaben offenzulegen. Der Standard enthält Vorschriften für die Identifizierung und Bewertung von klimabezogenen Chancen und Risiken. Dabei werden Unternehmen auch verpflichtet gewisse Kennzahlen in Verbindung mit Treibhausgasen oder internen CO2 Preisen zu ermitteln und offenzulegen.
Offenlegung von Chancen und Risiken
Basierend auf beiden Standards sollen wesentlichen Chancen und Risiken offengelegt werden, denen Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig ausgesetzt sind und die deren Cashflows, Kapitalkosten oder den Zugang zu finanziellen Mitteln beeinflussen.
Die vom ISSB veröffentlichten Standards richten sich vorrangig an Adressat:innen von IFRS-Abschlüssen; sie können aber auch von Unternehmen angewandt werden, die ihre Abschlüsse auf Basis von anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsvorschriften wie dem österreichischen UGB erstellen.
Erstmalige Anwendung und Veröffentlichung
IFRS S1 und IFRS S2 sind erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern beide Standards gleichzeitig angewendet werden. Derzeit besteht in Europa aufgrund des fehlenden EU-Endorsements noch keine Verpflichtung zur Anwendung von IFRS S1 und S2. Daher müssten die ISSB-Standards vorerst zusätzlich zu den Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den ESRS angewendet werden.
Die in IFRS S1 und S2 vorgeschriebenen Angaben müssen im Rahmen der allgemeinen Finanzberichterstattung offengelegt werden und sind als Teil des Geschäfts- oder Lageberichts zu veröffentlichen. Nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen müssen zeitgleich mit dem dazugehörigen (Konzern-)Abschluss veröffentlicht werden und können nicht nachgelagert öffentlich gemacht werden.
Unterschied zu den ESRS
Im Gegensatz zu den ESRS, die für erste Unternehmen, ebenfalls bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 angewendet werden müssen, richten sich die ISSB-Standards voranging an Investor:innen, während die ESRS ihren Fokus auf sämtliche Stakeholder legen. Weiters fehlt bei den Standards des ISSB die doppelte Wesentlichkeit, die auch die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf dessen Umwelt berücksichtigt.