15. Februar 2024
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ESRS G1 – Unternehmensführung
Der Standard ESRS G1 ist der einzige themenspezifische Standard in Bezug auf Governance. Dieser wurde von der EFRAG entwickelt und ist gemäß der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) anzuwenden. Der vorliegende Artikel basiert auf der finalen delegierten Verordnung zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards), welche am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Hier können Sie sich einen allgemeinen Überblick über die ESRS verschaffen.
Der Standard G1 dient dazu, die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens, seine Prozesse und Verfahren sowie seine Leistung in Bezug auf die Unternehmensführung zu verstehen. Hierbei thematisch umfasst sind unter anderem die Unternehmenskultur, die Verwaltung der Beziehungen zu den Lieferanten, die Prävention von Korruption und Bestechung, das Engagement des Unternehmens bei der Ausübung seines politischen Einflusses, einschließlich Lobbyarbeit und Zahlungsmoral.
Was ist unter Unternehmenskultur zu verstehen?
Die Unternehmenskultur bringt Ziele durch Werte und Überzeugungen zum Ausdruck. Durch sie werden die Tätigkeiten des Unternehmens durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie Werte oder Aufgabenerklärungen oder einen Verhaltenskodex geleitet.
Querverweise zu anderen ESRS
Angabepflichten gemäß ESRS G1
Die Angabepflichten dieses Standards müssen von Unternehmen erfüllt werden, wenn wesentliche Auswirkungen auf bzw. wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmensführung durch die Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden.
Einen Überblick der Angabepflichten dieses Standards erhalten Sie in nachstehender Tabelle:
Nr. | Angabepflicht | Beschreibung |
1) | ESRS 2 GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
2) | ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
3) | G1-1 | Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung |
4) | G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten |
5) | G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
6) | G1-4 | Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle |
7) | G1-5 | Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten |
8) | G1-6 | Zahlungspraktiken |
1. Angabepflicht in Zusammenhang mit ESRS 2 GOV-1 – Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Angabepflicht erfordert die Offenlegung der Rolle sowie das Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung.
2. Angabepflicht in Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Das Unternehmen muss alle relevanten Kriterien, welche für die Bewertung herangezogen werden, einschließlich Standort, Tätigkeiten, Sektor und Struktur der Transaktionen, offenlegen.
3. Angabepflicht G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung
Nach G1-1 sind die Konzepte zur Schaffung, Entwicklung und Förderung einer Unternehmenskultur sowie die Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben. Im Rahmen der Unternehmensführung muss eine Beschreibung der Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken in Bezug auf rechtswidriges oder gegen den Verhaltenskodex oder ähnliche internen Regeln verstoßendes Verhalten erfolgen. Des Weiteren muss angegeben werden, ob das Unternehmen sich verpflichtet hat, Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmensführung (einschließlich Korruption und Bestechung) unverzüglich, unabhängig und objektiv zu untersuchen.
4. Angabepflicht G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Im Rahmen dieser Angabepflicht sollen Unternehmen Informationen über das Management der Beziehungen zu Lieferanten und die Auswirkungen auf die Lieferkette bereitgestellt werden. Beispielsweise ist die Strategie des Unternehmens, den Zahlungsverzug zu verhindern, insbesondere an KMU, offenzulegen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob das Unternehmen bei der Auswahl der Lieferanten soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.
5. Angabepflicht G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Die Angabepflicht G1-3 erfordert die Beschreibung des Systems zur Prävention und Ermittlung von Korruption und Bestechung, zur Untersuchung von und zur Reaktion auf Anschuldigungen oder Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung sowie entsprechende Schulungen. Das Ziel der Angabepflicht ist es in diesem Zusammenhang Transparenz zu schaffen.
6. Angabepflicht G1-4 – Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle
Das Unternehmen legt Informationen über Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums vor. Das Unternehmen hat unter anderem Folgendes anzugeben:
- die Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, und
- alle Maßnahmen, die ergriffen wurden, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen.
7. Angabepflicht G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Die Angabepflicht G1-5 erfordert Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme des Unternehmens, einschließlich der Lobbytätigkeit in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Hierbei umfasst ist unter anderem die Angabe der wichtigsten Themen, die Gegenstand der Lobbytätigkeit sind.
8. Angabepflicht G1-6 – Zahlungspraktiken
Im Rahmen dieser Angabepflicht sind Informationen über die Zahlungspraktiken zur Verfügung stellen, speziell im Hinblick auf Zahlungsverzug bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Davon umfasst sind beispielsweise:
- Die durchschnittliche Zeit, die das Unternehmen für die Begleichung einer Rechnung ab der gesetzlichen Zahlungsfrist benötigt
- eine Beschreibung der Standardzahlungsbedingungen
- Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs