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26. Juni 2024
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Energiekostenpauschale 2024 – Förderung für Klein- und Kleinstunternehmer
Zur Abwicklung werden eine ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) benötigt. Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE-Code).
Antragsberechtigt sind – wie für 2022 – gewerblich oder industriell tätige Unternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 betragen hat. Freiberufler oder auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Förderhöhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2023 und der Förderungsperiode. Die Förderung beträgt zwischen EUR 167,50 und EUR 2.685,00. Die folgenden Förderperioden stehen zur Verfügung:
- 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
- 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023
- 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023
Förderfähig sind jene Zeiträume, für die kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss besteht.
Auf der website www.energiekostenpauschale.at finden Sie alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst.
Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst über USP beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
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