Konzernsteuerrecht – Drohverlustrückstellung | Verlustfilialen

Konzernsteuerrecht – Drohverlustrückstellung | Verlustfilialen

Konzernsteuerrecht – Drohverlustrückstellung | Verlustfilialen

In dieser Folge von UpToTax Konzernsteuerrecht gehen wir auf die Drohverlustrückstellungen ein und was es dabei im Zusammenhang mit verlustbringenden Filialen zu beachten gilt.

Wir beleuchten die rechtlichen Problemstellungen und bieten praxisnahe Tipps, um die Herausforderungen in diesem Bereich zu meistern. Die Inhalte basieren auf einem aktuellen VwGH-Urteil und zeigen unter welchen Voraussetzungen die Drohverlustabschreibung bei Verlustfilialen zulässig ist.

Was erwartet Sie in diesem Video?

  • Ausgangslage: Ein Einzelhändler mit zahlreichen Filialen, darunter auch einige verlustbringende, hat eine Drohverlustrückstellung für die Mieten besagter Filialen gebildet.
  • VwGH-Urteil: Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass aufgrund des Weiterbetriebs der Verlustfilialen keine Möglichkeit zur Bildung von Drohverlustrückstellungen besteht. Durch den Weiterbetrieb wurde die Mietsache weiter genutzt und stellt somit einen Wert für den Betrieb dar.
  • Praktische Bedeutung: Unternehmensrechtlich gebildete Drohverlustrückstellungen müssen aus steuerlicher Sicht im Detail geprüft werden.
  • Tipps für die Praxis: Für das Bilden einer Drohverlustrückstellung darf die Mietsache keinen Wert mehr für den Betrieb haben, im vorliegenden Fall hätten die Filialen geschlossen werden müssen. Ob dieses Vorgehen vorteilhaft ist, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der Bewertungseinheiten geprüft werden.

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