Energiekostenpauschale – Anmeldung zum Pre-Check ab 17. April 2023

Energiekostenpauschale – Anmeldung zum Pre-Check ab 17. April 2023

Energiekostenpauschale – Anmeldung zum Pre-Check ab 17. April 2023

Ziel der Energiekostenpauschale ist die Unterstützung der Kleinst- und Kleinunternehmer mit einem Pauschalfördermodell für die hohen Energiekosten 2022. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat auf seiner Website Informationen zur Energiekostenpauschale veröffentlicht.

Wer hat Anspruch auf die Energiekostenpauschale?

Für die Beantragung einer Energiekostenpauschale müssen lediglich zwei Kriterien erfüllt werden:

  • Betriebsstätte in Österreich
  • Umsatz zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 im Jahr 2022

Ausgenommen von der Energiekostenpauschale sind neben öffentlichen Unternehmen und politischen Parteien u.a. Freiberuflern und auch Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.

Für welche Zeiträume kann die Förderung beantragt werden?

Folgende Zeiträume sollen förderfähig sein:

  • 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  • 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
  • 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Wie hoch ist die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer?

Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen EUR 110 und EUR 2.475. Der Förderungsbetrag wird individuell je Unternehmen, abhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria ermittelt.

Wie kann die Energiekostenpauschale beantragt werden?

Ab 17. April 2023 können sich Unternehmen für einen sogenannten Pre-Check (Selbst-Test) bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden.

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden.

Leider sind auch auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft  und der Forschungsförderungsgesellschaft bisweilen keine näheren Informationen verfügbar.

Weitere Förderungen mit denen die gestiegenen Energiekosten gefördert werden

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