Wegfall der Zwischenbankbefreiung

Wegfall der Zwischenbankbefreiung

Wegfall der Zwischenbankbefreiung

Mit 1.1.2025 entfällt die „Zwischenbankbefreiung“ und die Personalgestellung an Zusammenschlüssen von Banken und Versicherungen. Hintergrund dafür sind unionsrechtlichen Vorgaben.

TPA Newsletter abonnieren

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

Aktuell sind Leistungen von Zusammenschlüssen begünstigter Unternehmer (Banken, Versicherungen und Pensionskassen) an ihre Mitglieder zum unmittelbaren Zweck der Ausübung steuerbefreiter Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit („Zusammenschlussbefreiung“). Leistungen, welche zwischen begünstigten Unternehmen erbracht werden, wenn diese unmittelbar zur Ausführung begünstigter Umsätze verwendet werden, („Zwischenbankbefreiung“) sowie die Personalgestellung von begünstigten Unternehmen an Zusammenschlüsse sind ebenfalls steuerfrei (§ 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG).

Mit dem Jahreswechsel entfällt die unechte Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 28 zweiter Satz UStG. Betroffen sind die „Zwischenbankbefreiung“ und die USt-Befreiung für die Personalgestellung an Zusammenschlüsse von begünstigten Unternehmen. Die Befreiung für Leistungen von Zusammenschlüssen an ihre Mitglieder gemäß § 6 Abs 1 Z 28 erster Satz UStG bleibt bestehen.

Ab 1.1.2025 werden die betroffenen Umsätze zwischen den begünstigten Unternehmen, welche bisher steuerfrei waren, umsatzsteuerpflichtig. Im Umkehrschluss werden Leistungsempfänger grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, was zu einer geringfügigen Verbesserung des Vorsteuerschlüssels führen kann. Da den betroffenen Unternehmen in der Regel nur ein anteilsmäßiger Vorsteuerabzug gestattet wird, führt die Umsatzsteuer zu höheren Kosten in der Finance Industry, das sind insbesondere Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Dazu kommen aufgrund der Verrechnung noch zusätzliche administrative Aufwendungen.

In der Praxis ist daher ab 1.1.2025 zu prüfen, ob allenfalls eine andere Umsatzsteuerbefreiung in Betracht kommt. Hier ist insbesondere an den § 6 Abs. 1 Z. 8 UStG zu denken.

Kontaktieren Sie

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.