Die EU-Taxonomie-Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen auszubauen und so den Green Deal umzusetzen. Das soll durch eine Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu grünen Investitionen erreicht werden. Dazu normiert die Verordnung ein Klassifizierungssystem von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten.
Bestandteil der Verordnung sind sechs Umweltziele:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Im Rahmen der Taxonomie wird zwischen taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten unterschieden. Die Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens ist dann taxonomiefähig, wenn sie in den technischen Bewertungskriterien der Taxonomie abgebildet ist. Erfüllt die taxonomiefähige Tätigkeit die nachfolgend genannten Anforderungen, ist sie taxonomiekonform:
- Wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele
- Keine erhebliche Beeinträchtigung anderer Umweltziele
- Einhaltung eines gewissen sozialen Mindestschutzes (für Menschenrechte und Arbeitnehmer:innen)
- Entsprechen der technischen Bewertungskriterien
Von Nicht-Finanzunternehmen sind die Anteile der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten am Umsatz, CapEx und OpEx offenzulegen.
Unsere Leistungen in Zusammenhang mit EU-Taxonomie
In Bezug auf die EU-Taxonomie können wir Sie in folgenden Bereichen unterstützen:
- Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten
- Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und -konformität
- Identifikation relevanter Taxonomie-Kriteriensets und Analyse der Geschäftstätigkeiten hinsichtlich Taxonomiefähigkeit und -konformität
- Vorbereitung der Erfassung und Auswertung der Umsätze, CapEx und OpEx
- Bewertung der Taxonomiekonformität der Geschäftstätigkeiten samt Nachweisen
- Erfassung der Umsätze, CapEx und OpEx sowie Reporting gemäß Art 8 und Reporting in der nichtfinanziellen Erklärung des Lageberichts