Schengen-Vollmitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien

Schengen-Vollmitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien

Schengen-Vollmitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien

Erleichterung für 24-Stunden-Pfleger, Transportunternehmen und Geschäftsreisende

Der Steuerberater und Sozialversicherungsexperte Wolfgang Höfle hat die wichtigsten Neuerungen unter die Lupe genommen und zusammengefasst. Während der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen negative Erfahrungen machen, weil ihre Mitarbeitenden mit Hürden bei Grenzübertritten zu kämpfen hatten. „Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei.“ so TPA Experte Wolfgang Höfle.
Wer jedoch Pflegekräfte aus Bulgarien und Rumänien beschäftigt, der musste bis Ende 2024 manchmal noch bangen, ob diese wegen der Grenzkontrollen rechtzeitig eintreffen. Damit sollte es nun endgültig vorbei sein: Seit 1.1.2025 sind die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien grundsätzlich abgeschafft. Die Freiheit des Personenverkehrs und offene Grenzen sparen den Bürgern und Unternehmen Zeit und Geld, da Grenzwartezeiten entfallen. Im ersten Halbjahr 2025 ist allerdings noch mit fallweisen, anlassbezogenen Grenzkontrollen an der bulgarisch-rumänischen und an der rumänisch-ungarischen Grenze zu rechnen.

Vorteile für österreichische Unternehmen und Investoren

Österreich zählt zu den größten Investoren in Bulgarien und Rumänien (siehe dazu die Arbeitskostenstudie von TPA in Zusammenarbeit mit Kienbaum, unter Verweis auf die Länderberichte der Außenwirtschaft Austria der WKO). Das bedeutet auch, dass es für Mitarbeitende einfacher geworden ist, Dienstreisen zwischen Österreich und Bulgarien/Rumänien durchzuführen.

Studie: Wie teuer ist Arbeit? Ländervergleich 2024

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Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf einige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte hin:

  • In Bulgarien führt die Kombination der 10%igen Flat-Tax mit einer niedrigen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung führt dazu, dass sehr hohe Nettoeinkommen lukriert werden können.
  • Rumänien arbeitet auch mit einer 10%igen Flat-Tax, wendet aber bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen keine Höchstbeitragsgrundlage an. Die Kombination von niedriger rumänischer Lohnsteuer mit österreichischen Sozialversicherungsbeiträgen ist nur in besonderen Konstellationen möglich.
  • Für Dienstnehmer-Entsendungen aus Bulgarien/Rumänien nach Österreich sind – wie auch für Inbound-Entsendungen aus anderen EU-Ländern nach Österreich – weiterhin zahlreiche Bestimmungen zu beachten, z.B. A1-Bescheinigung, ZKO-Meldung, Einhaltung der österreichischen Mindestentlohnung, Bereithaltung von Lohnunterlagen, u.U. Abzugsteuer,…

Kurz gesagt, durch die vollständige Integration Bulgariens und Rumäniens in den Schengen-Raum profitieren Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen von einem erleichterten Personenverkehr, reduzierten Wartezeiten und einer effizienteren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Diese Entwicklung stärkt nicht nur die wirtschaftlichen Beziehungen, sondern fördert auch eine engere europäische Integration.

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