IFRS-Update Q1-2025

IFRS-Update Q1-2025

IFRS-Update Q1-2025

Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 31. März 2025 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2025 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Standards 20254
 Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit15.08.202312.11.202401.01.2025

Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 18. März 2025):

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2026)
 Verlautbarung
IASB
Geneh
migung
EU
Inkraft
treten
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben09.05.2024ausstehend01.01.2027
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss09.04.2024ausstehend01.01.2027
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)18.12.2024ausstehend01.01.2026
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 1118.07.2024ausstehend01.01.2026
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 730.05.2024ausstehend01.01.2026

Für weiterführende Informationen zu den zukünftig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere IFRS News die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels dem Einfügen von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.

IASB-Arbeitsprogramm

Der IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Der IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat der IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 7. April 2025 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 7. April 2025):

StandardsetzungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Equity-MethodeRückmeldungen zum EntwurfMai 2025IAS 28
LageberichtFinales überarbeitetes LeitliniendokumentJuni 2025Leitinien-dokument 1
Dynamisches RisikomanagementEntwurfH2 2025IFRS 9
Preisregulierte TätigkeitenIFRS RechnungslegungsstandardH2 2025IFRS 14
Finanzinstrumente mit EigenkapitalcharakterFinale Änderungen2026Conceptual Framework
IAS 32
IFRS 9
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und ImpairmentEntscheidung der Projektrichtung2026IFRS 3
IAS 36

IFRS für KMU

Am 23. März 2025 hat der IASB die dritte Auflage der IFRS für KMUs herausgegeben (IFRS for SMEs 2025). Darin sind Änderungen an IFRS enthalten, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden.

Die IFRS für KMUs zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • Eigenständiges Bilanzierungs-Regelwerk für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Eingeschränkter Umfang im Vergleich zu den full
    • Vereinfachte Bilanzierungsmethoden.
    • Verringerter Umfang der Notes (um 90 % weniger).
    • Vereinfachte Sprache.
  • Keine praktische Bedeutung in der Europäischen Union, da es keinen rechtlichen Rahmen dafür gibt. Stattdessen ist die Bilanzrichtlinie die Grundlage für die Jahres- und Konzernabschlüsse in der Europäischen Union sowie die IAS-Verordnung für börsennotierte Unternehmen.
  • In vielen anderen Jurisdiktionen der Welt ist die Anwendung der IFRS für KMUs jedoch erlaubt und in einigen Fällen sogar erforderlich. Näheres dazu siehe die Website der IFRS-Foundation.

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 7. April 2025):

WartungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen BerichterstattungEntscheidung der ProjektrichtungMai 2025Conceptual Framework
IAS 1, IAS 36
IAS 37, IFRS 9
Umrechnung in eine hochinflationäre DarstellungswährungRückmeldungen zum EntwurfMai 2025IAS 21
Rückstellungen – Gezielte VerbesserungenRückmeldungen zum EntwurfJuni 2025Conceptual Framework
IAS 37
IFRIC 21
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: OffenlegungFinale ÄnderungenH2 2025IFRS 19

Anwendungsfragen

Das IFRS IC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRS IC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRS IC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 7. April 2025):

AnwendungsfragenNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Garantieverträge für Verpflichtungen anderer UnternehmenAgenda-EntscheidungApril 2025 
Erfassung von Einnahmen aus StudiengebührenAgenda-EntscheidungApril 2025IFRS 15
Beurteilung von Indikatoren für HochinflationsländerRückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMärz 2025IAS 29
Ansatz immaterieller Vermögenswerte aus klimabezogenen VerpflichtungenAgenda-EntscheidungApril 2025IAS 38

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt der IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt der IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), womit überprüft wird, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 7. April 2025):

ForschungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Immaterielle VermögenswerteEntscheidung der ProjektrichtungMai 2025IAS 38
Bewertung zu fortgeführten AnschaffungskostenEntscheidung der ProjektrichtungH1 2026IFRS 9
Kapitalflussrechnung und verwandte ThemenEntscheidung der ProjektrichtungMärz 2025IAS 7
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 LeasingverhältnisseInformations-anfrageJuni 2025IFRS 16

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Am Ende des ersten Quartals 2025 waren alle Taxonomie-Projekte abgeschlossen.

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende neue oder überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:

Zukünftig anzuwendende Stellungnahmen 2025
ArtDokumentProjektBeschlussErstanwendung
ÜberarbeitungAFRAC 23Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB)19.03.202501.01.2025
ErstfassungAFRAC 40Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)09.11.202401.01.2025
ErstfassungAFRAC 41Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB)13.03.202401.01.2025
NeufassungAFRAC 15Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)06.12.202301.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 7Außerbilanzielle Geschäfte (UGB)06.12.202301.01.2025

AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest. Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel zu AFRAC 40.

AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB.

AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte (Neufassung) behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet.

Bilanzierung

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Min. Lesedauer

AFRAC 40 – Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)

Das AFRAC veröffentlichte im September 2024 die AFRAC-Stellungnahme 40 zur Bilanzierung von hybriden Finanzinstrumenten beim Emittenten nach UGB. Darin werde...

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Arbeitsprogramm

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 19. März 2025):

Arbeitsprogramm
Art Dokument Projekt Nächster Meilenstein Datum
Überarbeitung AFRAC 9 Lageberichterstattung (UGB) Entwurf Stellungnahme Q3 2025
Überarbeitung AFRAC 6  Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) Entwurf Stellungnahme Q2 2025

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