Deutsches Lieferkettengesetz als Pioniergesetz für EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Deutsches Lieferkettengesetz als Pioniergesetz für EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Deutsches Lieferkettengesetz als Pioniergesetz für EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Österreichische Unternehmen, die an große deutsche Unternehmen liefern, werden voraussichtlich ab 2023 mit erhöhten Anforderungen seitens ihrer deutschen Kunden konfrontiert werden. Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Großunternehmen zu Risikoanalysen ihrer unmittelbaren Zulieferer, ob insbesondere Menschenrechte beachtet wurden sowie Präventivmaßnahmen bei identifiziertem Risiko und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Für bloß mittelbare Zulieferer in der Lieferkette reduzieren sich die Sorgfaltspflichten.

Voraussichtlich ab 2025 soll die derzeit als Entwurf vorliegende EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive umgesetzt werden: Diese ist noch um einiges weitreichender und härter als das deutsche Lieferkettengesetz. Vorgesehen ist einerseits, dass nicht nur Menschenrechte beachtet werden müssen, sondern auch der Schutz der Umwelt und von Umweltstandards, die Förderung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens („net zero policy“) und Good Governance.

TPA Tipp: Unternehmen sollten sich schon frühzeitig mit diesen neuen Sorgfaltspflichten auseinander setzen, da diese im Risikomanagement und in der Prozesslandschaft zu implementieren sind.

Lieferkettengesetz: Vergleich Deutschland - EU (geplant):

Deutsches LieferkettengesetzEU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Europäisches Lieferkettengesetz)
Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3.000 Arbeitnehmern (ab 2024: 1.000)Unternehmen ab 500 Arbeitnehmern (Hochrisikobranchen ab 250 Arbeitnehmern) mit Tätigkeit in der EU über Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen
Sorgfaltspflichten für eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare ZuliefererSorgfaltspflichten für eigenen Geschäftsbereich und gesamte Lieferkette
Ziel: hpts Schutz der MenschenrechteZiele: Schutz von Menschenrechten, Umwelt, Good Governance
Keine strafrechtlichen FolgenuU strafrechtliche Haftung
Keine strafrechtlichen FolgenZivilrechtliche Haftungserweiterung

TPA Tipp: Die Lieferkette ist auch zentraler Gegenstand des Nachhaltigkeitsberichts. Voraussichtlich zeitgleich mit dem Europäischen Lieferkettengesetz wird die EU Corporate Sustainability Reporting Directive für große Unternehmen anwendbar sein, die zumindest zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatz ab EUR 40 Mio
  • Bilanzsumme ab EUR 20 Mio
  • mehr als 250 Mitarbeiter

Auch vor diesen Hintergrund ist eine sorgfältige Planung, Datensammlung sowie Anpassung der internen Prozesse jedenfalls zu empfehlen.

Dieser Online-Vortrag liefert Ihnen einen spannenden Einblick zum Thema Lieferkettengesetz – aktuell und zukünftig

Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Lieferkettengesetz – Status quo und was kommt hier auf österreichische Unternehmen noch zu?
  • Relevanz der Lieferkette im ESG Reporting
  • EU Lieferkettengesetz – Für wen und ab wann ist es voraussichtlich relevant?
  • Deutsches Lieferkettengesetz als „Vorbote“ der zukünftigen Anforderungen, insbesondere für Zulieferer an deutsche Unternehmen
  • Überblick zum deutschen Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflichten und Risikomanagement

TPA Webcast: Lieferkettengesetz – aktuell und zukünftig: Was gilt es zu beachten?
20.10.2022

Dieser Online-Vortrag liefert Ihnen einen spannenden Einblick zum Thema Lieferkettengesetz – aktuell und zukünftig.

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