DAC 8: Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen

DAC 8: Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen

DAC 8: Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen

Die Entwicklung des gläsernen Steuerpflichtigen geht weiter! Am 15. Juli 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur fairen und einfachen Besteuerung. Neben anderen Maßnahmen plant die Europäische Kommission abermals im Rahmen der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie die Einführung einer Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen für Finanz-Intermediäre.

Gründe für die Meldepflicht von Krypto-Transaktionen

Begründet wird der Vorstoß damit, dass generierte Einkünfte aus Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen zu einer Steuerpflicht führen können, die Steuerbehörden jedoch aufgrund der hohen Fluktuation wenig bis keine Kenntnis von den Einkünften hätten.

Fraglich ist die Ausgestaltung der neuen Meldepflicht von Kryptowährungs- und E-Money-Transaktionen. Ein konkreter Richtlinienvorschlag ist für 2021 geplant. Wir halten Sie jedenfalls am Laufenden!

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