21. April 2020
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COVID-19: Fördermaßnahmen – Burgenland
Stand 17.04.2020
Welche Unterstützungen und Fördermaßnahmen gibt es für Unternehmen im Burgeland in der Corona-Krise?
Für Unternehmen im Bundesland Burgenland können insbesondere die nachstehenden Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein:
Überbrückungshilfe des Landes Burgenland
Antragsteller:
Kleine und mittelgroße Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. (dabei können nur gesunde Unternehmen oder Unternehmen, die einen positiven Fortbestand erwarten lassen, unterstützt werden).
Art der Förderung:
Übernahme von Ausfallbürgschaften gemäß § 1356 AGB für Betriebsmittelfinanzierungen mit einer Haftungsquote von bis zu 80% von Krediten bis maximal EUR 1,5 Mio.
Antragstellung und weitere Informationen:
Anträge auf Übernahme einer Haftung des Landes Burgenland sind im Wege des finanzierenden Kreditinstitutes einzureichen; bis 31.07.2020
Härtefälle-Fonds des Landes Burgenland
Antragsteller:
EPU und Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter) der gewerblichen Wirtschaft inkl. Tourismus und Gastronomie (dabei können nur gesunde Unternehmen oder Unternehmen, die einen positiven Fortbestand erwarten lassen, unterstützt werden).
Einschränkungen, wenn bereits weitere Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften bestehen, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen
Art der Förderung:
Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Fixkosten und Mietaufwände.
- Mietkostenzuschuss 50%, maximal EUR 500,00
- Fixkostenzuschuss 50%, maximal EUR 5.000,00
Förderzeitraum:
Zeitraum von 01.03. bis 30.06.2020.
Antragstellung und weitere Informationen:
Wirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG; bis 31.07.2020;
TPA TIPP zu COVID-19 Förderungen für Unternehmer:
Die Unterstützungsmaßnahmen sollen jenen Unternehmen helfen, die sich coronabedingt in einer Krisensituation befinden. Das Vorliegen der Krisensituation ist nachzuweisen und ist deshalb die rasche Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2019 zu empfehlen, um in der Folge die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen belegen zu können. Ergänzend ist eine zeitnahe Buchführung mehr denn je zu empfehlen, da sich einige Unterstützungsmaßnahmen bereits auf laufende Rückgänge im Monat März 2020 beziehen.
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