Umsatzsteuer: Online-Shops & Steuern

Umsatzsteuer: Online-Shops & Steuern

Umsatzsteuer: Online-Shops & Steuern

Was, Sie über Online Shops & Steuern wissen sollten! Von 2006 bis 2017 hat sich die Zahl der Online-Shopper von 1,9 Mio. auf 4,1 Mio. mehr als verdoppelt. Für österreichische Unternehmen wird es daher immer wichtiger, Produkte online anzubieten. Die Zahl der Online-Shops hat sich laut KMU Forschung Austria von 3.200 Online-Shops im Jahr 2006 auf 9.000 Online-Shops im Jahr 2017 fast verdreifacht, und der Trend zu Online-Marktplätzen nimmt in Österreich nicht ab!

Update 2024: Aktuelle Steueränderungen für Online-Shops & Versandhandel:

Welche Änderungen dies für Ihre Umsatzsteuer-Compliance bedeutet, haben wir für Sie in den folgenden Artikeln zusammengefasst:

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Umsatzsteuer für Online-Shops

Für die Umsatzsteuer bedeutet ein Verkauf über Online-Shops aktuell Folgendes:

  • Liefert ein Unternehmen Waren von Österreich ins Drittland wie zB in die Schweiz, ist zu beachten, dass die Ausfuhrlieferung steuerfrei ist, sofern der liefernde Unternehmer sowohl den Ausfuhr- als auch den Buchnachweis erbringen kann. In diesem Fall ist eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuerausweis und mit einem Hinweis auf die Steuerfreiheit auszustellen. Zusätzlich sind aber die nationalen Bestimmungen im jeweiligen Empfängerland zu beachten, da beispielweise eine steuerliche Registrierung des Lieferers im Empfängerland erforderlich sein kann.
  • Bei Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich beim Empfänger um einen Unternehmer oder einen Privatkunden handelt. Ist der Empfänger ein Unternehmer, ist die Lieferung steuerfrei, sofern der liefernde Unternehmer die oben erwähnten Ausfuhr- und Buchnachweise erbringen kann und der empfangende Unternehmer die UID-Nummer des Empfängerstaates bekannt gegeben hat.
  • Bei Geschäften mit Privatkunden aus anderen EU-Mitgliedstaaten – also in jenen Fällen, in denen der Empfänger keine UID-Nummer bekanntgegeben hat, also zB auch bei Kleinunternehmern und pauschalierten Landwirten – ist die leider nicht EU-einheitliche Lieferschwelle des jeweiligen Mitgliedstaates zu beachten. Solange die Lieferschwelle nicht überschritten wird, ist die Lieferung in Österreich steuerpflichtig.
    Wird die Lieferschwelle hingegen überschritten, ist die Lieferung im Empfänger-Mitgliedstaat steuerpflichtig. In diesem Fall ist eine Registrierung in diesem Mitgliedstaat notwendig und sind auch die allgemeinen Regelungen dieses Mitgliedstaates anzuwenden.

Was das Digitalsteuerpaket für den Online-Handel in Österreich bedeutet:

Die laufend steigende Bedeutung des Online-Handels ist natürlich auch von politischer Bedeutung und so werden national und international laufend Neuerungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft diskutiert. In Österreich haben sich diese Diskussionen Anfang April 2019 durch das sogenannte Digitalsteuerpaket konkretisiert:

  • Geplant ist unter anderem, dass Online- Vermittlungs-Plattformen die für die Abgabenerhebung relevanten Informationen melden und die Haftung für nicht versteuerte Umsätze übernehmen.
  • Die für Online-Shops wesentliche Lieferschwelle für Lieferungen nach Österreich soll ab 2020 entfallen, sodass sofortige Umsatzsteuerpflicht eintritt. Eine Ausnahme ist hier für Kleinstunternehmer mit Umsätzen bis EUR 10.000 vorgesehen, indem diese im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig bleiben.
  • Die für Lieferungen aus Drittländern aktuell geltende Steuerbefreiung für Waren von bis zu EUR 22 soll ab 2020 entfallen.
  • Für Lieferungen an Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist wesentlich, dass das Vorliegen einer gültigen UID-Nummer des Empfängers und die Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung – ZM des Lieferanten ab 1.1.2020 formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit sind.

TPA Tipp zur Lieferschwelle

 Für Ihren Online-Shop bedeutet dies, dass

  • im Registrierungsprozess eindeutig zwischen B2C und B2B unterschieden werden sollte und
  • bis zum Wegfall der Lieferschwelle ein „Frühwarnsystem“ vor Erreichung der jeweiligen Lieferschwelle eingerichtet werden sollte.

Die geplanten Neuerungen des Digitalsteuerpakets sollen insgesamt der Steuerfairness dienen, können für Ihren Online-Shop im Vorfeld aber einen erheblichen Anpassungsbedarf bedeuten.

Sie haben einen Online-Shop in Österreich und suchen einen Steuerberater?

Dieser Artikel wurde von Helmut Beer für das TPA Journal verfasst. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Ihrer Nähe: Sie finden TPA Steuerberater in ganz Österreich!

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