Online zur Ein-Personen-GmbH

Online zur Ein-Personen-GmbH

Online zur Ein-Personen-GmbH

Wie Sie in Österreich einfach online ein Unternehmen gründen: Noch nie war die Gründung eines Unternehmens in Österreich so einfach, denn seit 1.1.2018 kann unter bestimmten Umständen die notarielle Beglaubigung entfallen. TPA Steuerberaterin Monika Seywald, erklärt wie Sie ab sofort einfach online zur Ein-Personen-GmbH kommen!

Rascher, unbürokratischer und kostengünstiger Gründen

Seit 1.1.2018 gibt es in Österreich die Möglichkeit, eine Ein-Personen-GmbH online übder das Unternehmensserviceportal zu gründen, ohne einen Notar beiziehen zu müssen. Die notarielle Beglaubigung wird durch die elektronische Signatur (mittels Handysignatur, Bürgerkarte) ersetzt. Ziel des Gesetzgebers ist es, Unternehmensgründungen rascher, unbürokratischer und kostengünstiger zu ermöglichen.

Die Voraussetzungen für die Online-Gründung einer GmbH

  • Die Gründung erfolgt durch eine (einzige) natürliche Person
  • Der Gründer ist gleichzeitig Geschäftsführer.
  • Die Errichtungserklärung (Gesellschaftsvertrag) ist auf den gesetzlichen Mindestinhalt beschränkt. Daneben dürfen nur Regelungen über den Ersatz von Gründungskosten an den Gründer (max. 500 Euro), die Bestellung des Geschäftsführers, das Gründungsprivileg und die Verteilung des Bilanzgewinns getrofen werden.
  • Das Stammkapital beträgt 35.000 Euro. Alternativ kann das Gründungsprivileg in Anspruch genommen werden. In diesem Fall reduziert sich das Stammkapital auf 10.000 Euro.

Firmengründung: Online und ohne Notar

So einfach funktioniert die Online-Gründung von Unternehmen jetzt:

  • Der Gründer eröffnet ein Konto bei einem Kreditinstitut und zahlt die Hälfte des Stammkapitals (17.500 bzw. 5.000 Euro) auf das Konto ein.
  • Im Rahmen der Kontoeröffnung identifiziert das Kreditinstitut den Gründer mittels eines Lichtbildausweises und der Gründer leitet eine Musterzeichnung.
  • Das Kreditinstitut übermittelt eine Kopie des Lichtbildausweises, die Musterezeichnung des Gründers und die Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals an das Firmenbuchgericht.
  • Der Gründer identifiziert siich online mit seiner Handysignatur oder seiner Bürgerkarte beim Unternehmensserviceportal: http://www.usp.gv.at) Übder dieses Online-Portal kann die Errichtungserklärung (Gesellschaftsvertrag) abgegeben und der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch gestellt werden.

Wichtige Tipps für Firmengründer

  1. Nicht immer ist die GmbH die steueroptimale Rechtsform. Insbesondere bei niedrigen Gewinnen (beispielsweise in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung) ist ein Einzelunternehmen in der Regel steuerlich günstiger als eine Ein-Personen-GmbH. Der TPA Rechtsformrechner macht es möglich, die steueroptimale Rechtsform auf Basis Ihrer Unternehmensdaten schnell und einfach zu berechnen.
  2. Um individuelle steuerliche, gesellschafts-, erb-, und familienrechtliche Aspekte im Gesellschaftsvertrag berücksichtigen zu können, empfiehlt es sich dennoch in vielen Fällen, von der vereinfachten Online-Gründung abzusehen und einen Notar bzw. Steuerberater miteinzubeziehen.
  3. Neben der Gründung der GmbH sind in der Regel weitere behördliche Schritte erforderlich (Registrierung beim Finanzamt, gewerberechtliche Genehmigungen etc) Viele dieser notwendigen Schritte sind bereits online möglich.

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