21. April 2020
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COVID-19: Fördermaßnahmen – Niederösterreich – Existenzsicherungszuschuss
Stand 17.04.2020
Welche COVID-19 Förderungen gibt es für Unternehmen in Niederösterreich neben dem Existenzsicherungszuschuss?
Welche Unterstützungen und Fördermaßnahmen gibt es für Unternehmen in Niederösterreich in der Corona-Krise? Für Unternehmen im Bundesland Niederösterreich können insbesondere der Existenzsicherungszuschuss und die nachstehenden COVID-19 Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein:
Existenzsicherungszuschuss von bis zu EUR 5.000 pro Unternehmen
- Antragsteller: Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten, die seit mindestens 2 Jahren Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind
- Unterstützt wird je nach Branchenzugehörigkeit ein nachzuweisender krisenbedingter Umsatzrückgang, wobei die Höhe vom Rückgang der Umsätze im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr abhängt.
- Antragstellung: bis sechs Monate ab Ende des Umsatzrückganges, spätestens bis 31.12.2020, an die regional zuständige WK-Bezirksstelle
Unterstützung der NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG):
Hinweis: Aktuell offenbar bereits ausgeschöpft! |
- Niederösterreichische KMU der gewerblichen Wirtschaft und Tourismusbetriebe, die vor dem 1.4.2019 gegründet wurden, Mitglieder der Wirtschaftskammer NÖ sind und vor Ausbruch der aktuellen Krisensituation keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hatten (d.h. keine Unterschreitung der Kennzahlen gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz gemäß letztem Jahresabschluss)
- Unterstützung in Form einer Haftung von bis zu 80 % für neue Betriebsmittelkredite von bis zu EUR 500.000
- Keine persönliche Haftung erforderlich, keine Gebühren, keine Haftungsprovision
- Gesamtvolumen der Unterstützungsmaßnahme von EUR 20 Mio
- Förderzeitraum bzw. Laufzeit: bis zu 5 Jahre
- Antragstellung: unter noebeg.at/downloads
Stundungsmöglichkeiten für Kredite des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
- Kunden des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds können die für die ersten drei Quartale 2020 fälligen Rückzahlungen für laufende Kredite mit sofortiger Wirkung stunden lassen.
- Antragstellung: das Stundungsansuchen (zu finden unter noel.gv.at/) wird ausgefüllt an post.wst3@noel.gv.at übermittelt
TPA TIPP zu COVID-19 Förderungen:
Die Unterstützungsmaßnahmen sollen jenen Unternehmen helfen, die sich Corona-bedingt in einer Krisensituation befinden. Das Vorliegen der Krisensituation ist nachzuweisen und ist deshalb die rasche Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2019 zu empfehlen, um in der Folge die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen belegen zu können. Ergänzend ist eine zeitnahe Buchführung mehr denn je zu empfehlen, da sich einige Unterstützungsmaßnahmen bereits auf laufende Rückgänge im Monat März 2020 beziehen.
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