COVID-19: Fördermaßnahmen – Steiermark / Graz

COVID-19: Fördermaßnahmen – Steiermark / Graz

COVID-19: Fördermaßnahmen – Steiermark / Graz

Stand 17. April 2020

Welche COVID-19 Förderungen gibt es für Unternehmen in der Steiermark oder in Graz in der Coronakrise? Hier finden Sie Details zum Zuschuss vom Land Steiermark, der Telearbet!Offensive und dem Coronavirus-Soforthilfe-Wirtschaftspaket für Unternehmen in Graz.

Für Unternehmen im Bundesland Steiermark können insbesondere die nachstehenden COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen von Interesse sein:

Zinsenzuschuss vom Land Steiermark

Antragsteller:

  • vorrangig KMU mit weniger als 250 MitarbeiterInnen,
  • EPU und FreiberuflerInnen
  • auch die Unterstützung von Großunternehmen soll möglich sein
  • Tourismusbetriebe werden an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) verwiesen

Art der Förderung:

Übernahme der Zinsen (im wettbewerbsrechtlich möglichen Rahmen) für Überbrückungskredite mit Bundeshaftung in Höhe von bis zu 2 Prozent.

Antragstellung und weitere Informationen:

„Telearbeit!Offensive“ von Land Steiermark und AK Steiermark

Antragsteller:

  • KMUs in der Steiermark
  • Ausgenommen: EPUs, Tourismus- und Freizeitbetriebe, Gemeinnützige Organisationen, Betriebe aus dem Gesundheitsbereich, Personen außerhalb der SFG-Zielgruppe

Art der Förderung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze außerhalb des Unternehmensstandortes iHv maximal 50% durch das Land Steiermark sowie weiteren 30% durch die AK Steiermark.

Antragstellung und weitere Informationen:

Graz: Coronavirus-Soforthilfe-Wirtschaftspaket

Die Stadt Graz unterstützt die Grazer Unternehmer mit einem Coronavirus-Soforthilfe-Wirtschaftspaket iHv von 3 Millionen Euro um eine rasche und unkomplizierte Unterstützung für die Grazer Wirtschaftstreibenden zu gewährleisten.

Das Soforthilfe-Wirtschaftspaket betrifft ua

  • die Freistellung der Nutzungsgebühren für Gastgärten
  • Reduktion der Abgaben für Wasser für betroffene Grazer Unternehmen
  • Einrichtung eines Notfonds der Energie Graz für Wirtschaftstreibende die Zahlungsschwierigkeiten kommen
  • Rückerstattung bzw Nichteinhebung von Nutzungsentgelte für geplante Veranstaltungen im öffentlichen Raum
  • Die Standgebühren bei Bauernmärkten werden für die nächsten zwei Monate ausgesetzt
  • Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus stark betroffen und in städtischen Objekten eingemietet sind, wird die Miete für die Dauer der Verkehrsbeschränkung erlassen.
  • Grazer Wirtschaftstreibenden, die eine Mietförderung der Stadt Graz bewilligt bekommen haben, wird der bis zum Jahr 2020 zugesagte Betrag sofort ausbezahlt.
  • Unternehmen, die die Coworking-Space-Förderung der Stadt Graz erhalten, wird die bewilligte Fördersumme für das Jahr 2020 umgehend ausbezahlt.
  • Bis einschließlich 17. Mai 2020 finden keine Kontrollen der Tickets in den öffentlichen Verkehrsmitteln statt. Kontrollen der Parktickets in der blauen und grünen Zone der Stadt Graz werden noch bis einschließlich 3. Mai
  • Als zusätzliche Zahlungserleichterung können die Stundung der Teilzahlungsbeträge von Wasser & Strom sowie die Aussetzung der Kommunalsteuer beantragt werden.

Details dazu finden Sie auf

TPA Tipp zu COVID-19 Förderungen

Die Unterstützungsmaßnahmen sollen jenen Unternehmen helfen, die sich coronabedingt in einer Krisensituation befinden. Das Vorliegen der Krisensituation ist nachzuweisen und deshalb ist die rasche Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2019 zu empfehlen, um in der Folge die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen belegen zu können.

Ergänzend ist eine zeitnahe Buchführung mehr denn je zu empfehlen, da sich einige Unterstützungsmaßnahmen bereits auf laufende Rückgänge im Monat März 2020 beziehen.

Alle Fördermaßnahmen im Überblick

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