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19. August 2021
Lesezeit: 3
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COVID-19 Förderungen werden verlängert
Ausfallsbonus, Verlustersatz & Härtefallfonds - Verlängerung
Einige COVID-19 Förderungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise werden verlängert: Ausfallsbonus, Härtefallfonds, Verlustersatz sowie weitere Unterstützungen für Unternehmer in Österreich.
- #Lockdown Update 22.11.2021 – Übersicht der bestehenden & neuen Covid-19-Förderungen für Unternehmer in Österreich: FKZ 800.000, Verlustersatz, Verlustersatz verlängert, Ausfallsbonus II & III, Verlustersatz NEU, Härtefallfonds Phase 4 NEU und weitere Verlängerungen für Garantien, NPO-Fonds, Künstler-SVS, Ausdehnung Veranstalterschutzschirm...
1. Verlängerung des Ausfallsbonus´ bis September 2021
Bisher konnte der Ausfallsbonus bei einem Umsatzausfall von mindestens 40 % für den Betrachtungszeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.
Nun wurde der Ausfallsbonus um weitere 3 Monate bis einschließlich September 2021 verlängert. Für diesen Zeitraum kann aber nur noch der Bonusanteil (FKZ-Vorschuss fällt weg) beantragt werden. Die Höhe des Ausfallsbonus´ II ist nach der Branche des antragstellenden Unternehmens gestaffelt (10%-40 %). Die Antragsfristen wurden beim Ausfallsbonus II jeweils um 1 Monat verlängert.
Der Ausfallsbonus II ist hierbei mehrfach gedeckelt:
- Ausfallsbonus II und Kurzarbeit-Förderung des jeweiligen Betrachtungszeitraums dürfen nicht mehr als der Umsatz des Vergleichszeitraums betragen.
- Der beihilfenrechtliche Höchstrahmen von 1,8 Mio. Euro darf nicht überschritten werden, wobei hier die bereits erhaltenen Ausfallsboni, der Fixkostenzuschuss 800.000, der Lockdown-Umsatzersatz I + II, der NPO-Unterstützungsfonds sowie 100 %-Überbrückungsgarantien und sonstige COVID-19 Zuwendungen einer Gebietskörperschaft zu berücksichtigen sind.
- Absolut ist der Ausfallsbonus II für den verlängerten Zeitraum mit jeweils EUR 80.000 p.m. begrenzt.
Vorsicht ist geboten, da der Ausfallsbonus für Juli-September 2021 erst ab einem Umsatzausfall von mindestens 50 % beantragbar ist.
2. Verlängerung des Härtefallfonds bis September 2021
Auch der Härtefallfonds, welcher ursprünglich bis 15. Juni 2021 beantragbar war, wurde ebenfalls ab 1. Juli 2021 um weitere 3 Monate für Juli, August und September verlängert. Der Zeitraum 15. Juni bis 30. Juni 2021 wird im Rahmen einer 50 %-Erhöhung des Juli-Zuschusses berücksichtigt.
Voraussetzung für die Antragstellung des zusätzlichen Betrachtungszeitraums ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (zuvor 30 %).
Die Antragstellung für die Monate Juli bis September 2021 hat bis spätestens 31. Oktober 2021 zu erfolgen.
Verlängerung des Verlustersatzes bis Ende 2021
Der Verlustersatz I konnte bisher für Betrachtungszeiträume von 16. September 2020 bis einschließlich 30. Juni 2021 beantragt werden.
Der Verlustersatz wurde nun um weitere 6 Monate bis Ende Dezember 2021 verlängert und betrifft Betrachtungszeiträume von Juli 2021 bis inklusive Dezember 2021. Für den Verlustersatz II ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (zuvor 30 %) erforderlich. Die Antragstellung der ersten Tranche (70 % des ermittelten Verlustes des gesamten Betrachtungszeitraums) ist ab 16. August 2021 bis 31. Dezember 2021 möglich.
Achtung: Für Zeiträume, für die noch keine Echtdaten vorliegen, sind die Erträge und Aufwendungen bestmöglich zu schätzen. Im Rahmen der Beantragung der 2. Tranche (30 %) bis 30. Juni 2022 ist die Endabrechnung vorzunehmen.
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Mehr zu COVID-19 Förderungen für Unternehmer
TPA Webcast mit Michael Nester vom 23. November 2021