Pendlereuro in Österreich

Pendlereuro in Österreich

Pendlereuro in Österreich

Zusätzlich zur Pendlerpauschale steht Pendlern der Pendlereuro zu: Rückwirkend mit 1.1.2013 wurde auch der so genannte Pendlereuro in Österreich eingeführt, der Arbeitnehmern mit Anspruch auf das Pendlerpauschale zusteht. Das bedeutet jedoch, all jene Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, kommen auch nicht in den Genuss des Pendlereuros. Er ist ausschließlich von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abhängig und steht Beziehern des „großen“ und auch „kleinen“ Pendlerpauschales gleichermaßen zu.

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Pendlerpauschale & Kurzarbeit / Home-Office

Pendler, die den Arbeitsweg im Jahr 2020 aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht oder nicht an jedem Arbeitstag zurückgelegt haben, verlieren den Anspruch auf Pendlerpauschale nicht. Diese Regelung gilt bis 31. März 2021, sofern sie nicht verlängert wird.

Der Pendlereuro in Österreich

Der Pendlereuro beträgt im Jahr EUR 2 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung – Arbeitsstätte.

Beispiel für die Berechnung des Pendlereuros

Die einfache Strecke zwischen Wohnung – Arbeitsstätte beträgt 45 km. Der Pendlereuro berechnet sich wie folgt: 45 x EUR 2 = EUR 90.

Der zustehende Pendler-Euro beträgt daher EUR 90 pro Jahr.

Der Pendlereuro bei Teilzeitkräften

Wie wird der Pendlereuro bei Teilzeitkräften berechnet? Bei Teilzeitkräften soll der Pendlereuro aliquot – entsprechend des aliquoten Pendlerpauschales – zustehen.

Teilzeitkräfte, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren, können auch ein Pendlerpauschale beantragen.

  • Legt der Arbeitnehmer die einfache Strecke Wohnung – Arbeit an mindestens acht Tagen, aber an nicht mehr als zehn Tagen im Kalendermonat zurück, steht das jeweilige Pendlerpauschale zu zwei Drittel zu.
  • Legt der Arbeitnehmer diese Entfernung an mindestens vier, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat zurück, steht das Pendlerpauschale zu einem Drittel zu.

Beispiel für die Berechnung des Pendlereuros für Teilzeitkräfte

Die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte mit 45 km wird 4 x pro Monat zurückgelegt, daher steht das Pendlerpauschale zu 1/3 zu. Der zustehende Pendlereuro beträgt daher 45 x EUR 2 / 3 = EUR 30 pro Jahr.

Pendlerpauschale bei Dienstauto

Achtung! Dienstnehmern, die ein Dienstauto auch privat nutzen, steht bereits seit Mai 2013 kein Pendlerpauschale zu, und damit auch kein Pendlereuro.

Reduzierte Lohnsteuer

Der Pendlereuro reduziert als Absetzbetrag die Lohnsteuer und soll so wie der Verkehrsabsetzbetrag durch den Arbeitgeber direkt berücksichtigt werden. Dafür hat der Arbeitnehmer eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben und muss Änderungen der Verhältnisse umgehend melden. Der Jahresbetrag wird dann durch 12 Monate dividiert und reduziert die monatlich berechnete Lohnsteuer direkt.

Wird ein Arbeitnehmer, dem ein Pendlerpauschale zusteht, überwiegend im Werkverkehr befördert, steht der Pendlereuro nur für jenen Teil der Wegstrecke zu, die nicht im Werkverkehr zurückgelegt wird.

Der Pendlerrechner: Höhe des Pendlerpauschales & Pendlereuro

Der Pendlerrechner ermittelt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und beurteilt, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist. Basierend auf diesen Ergebnissen wird die Höhe eines eventuell zustehenden Pendlerpauschales und des Pendlereuros ermittelt (Formular L34 EDV).

Tipp für Dienstnehmer zur Überprüfung der Pendlerpauschale

Bei einem Dienstnehmer werden die Pendlerpauschale und der Pendler-Euro üblicherweise laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt.

Ist dies nicht der Fall oder ist der Dienstnehmer der Ansicht, dass das Ergebnis des Pendlerrechners nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, so kann er die Pendlerpauschale inkl. Pendlereuro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragen und neu berechnen.

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