Rechnungsmerkmale: Kleinbetragsrechnung, Rechnungen über 400 und über 10.000 Euro

Rechnungsmerkmale: Kleinbetragsrechnung, Rechnungen über 400 und über 10.000 Euro

Rechnungsmerkmale: Kleinbetragsrechnung, Rechnungen über 400 und über 10.000 Euro

Was ist eine Kleinbetrags­rechung?

Eine Kleinbetragsrechnung darf höchstens 400 Euro inklusive Umsatzsteuer ausmachen und muss nicht alle Rechnungsmerkmale enthalten.

So schreiben Sie Rechnungen richtig!

Beim Ausstellen von Rechnungen gibt es für Unternehmer wichtige Aspekte zu beachten. So ist eine der Bedingungen für den Vorsteuerabzug, dass die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt ist und Rechnungsmerkmale nach §11 UStG enthält. Dabei müssen bestimmte Rechnungsmerkmale bei Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen über 400 Euro erfüllt sein.

Achtung! Mangelhafte Rechnungen können zu unangenehmen Diskussionen bei Betriebsprüfungen und ähnlichen Überprüfungen führen.

Das 1x1 der Steuern - 2024

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Gesetzliche Rechnungs­merkmale in Österreich

Rechnungs­merkmale einer Kleinbetrags­rechnung

Eine Rechnung bis 400 Euro inklusive Umsatzsteuer muss die folgenden Rechnungsmerkmale aufweisen.

Seit 1.3.2014 wurde die Grenze der Kleinbetragsrechnung in Österreich auf 400 Euro inklusive Umsatzsteuer angehoben.

Eine Kleinbetragsrechnung muss folgende Rechnungsmerkmale aufweisen:

1. Name, Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
3. Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
4. Entgelt für die Lieferung bzw. sonstige Leistung (brutto inkl. Umsatzsteuer)
5. Anzuwendender Steuersatz
6. Ausstellungsdatum

Rechnungsmerkmale bei Rechnungen über 400 Euro

7. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
8. Entgelt ohne USt
9. der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag;
10. im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
11. UID des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
NEU: TPA UID-Nummern Check
12. Fortlaufende Nummer, wobei vom Leistungsempfänger keine Überprüfung vorgenommen werden muss

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Rechnungen über 10.000 Euro

Rechnungen über 10.000 Euro (inklusive USt) müssen in Österreich zusätzlich noch Angaben zur UID des Leistungsempfängers enthalten, um den Anforderungen an die Rechnungsmerkmale zu entsprechen und für den Vorsteuerabzug qualifiziert zu sein.

13. UID des Leistungsempfängers

Zusätzlich ist folgendes bei Rechnungen zu beachten

14. Bei Fremdwährungsrechnungen ist der Steuerbetrag in Euro anzuführen bzw. in Einzelfällen die Umrechnungsmethode anzugeben.
15. Gutschriften müssen als Gutschriften bezeichnet werden.
16. Bei Differenzbesteuerung ist auf deren Anwendung hinzuweisen, indem beispielsweise die Art der Gegenstände und die Anwendung einer Sonderregelung angegeben wird.
17.  Richtige Rechnungsbezeichnung: Je nach Art der Rechnung muss Rechnung, Anzahlungsrechnung (Achtung! inklusive Leistungszeitraum), Schlussrechnung oder ähnliches verwendet werden.

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Musterrechnung mit Rechnung­smerkmalen

Mit der TPA Musterrechnung können Sie schnell und einfach alle notwendigen Rechnungsmerkmale überprüfen und die Übereinstimmung Ihrer Rechnungen mit den Rechnungsmerkmalen nach UStG gewährleisten. 

Das Bild zeigt ein Muster einer Rechnung aus Österreich, die verschiedene Rechnungsmerkmale aufweist. Im Kopfteil der Rechnung sind das Logo und der Firmenname der ausstellenden Firma, sowie die Adresse und das Ausstellungsdatum mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufgeführt. Es ist eine Rechnungsnummer angegeben, gefolgt von einer Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen mit Zeitraum. Einzelne Posten sind mit Beträgen aufgeführt, einschließlich der Umsatzsteuer, und es wird eine Gesamtsumme präsentiert. Am Ende der Rechnung stehen die Zahlungsaufforderung, Kontoinformationen für die Überweisung, sowie der Hinweis, dass Rechnungen zahlbar und klagbar in Wien sind. Im Fußteil finden sich Kontaktdaten der ausstellenden Firma. Das Bild dient als Lehrbeispiel für die Elemente, die eine Rechnung in Österreich enthalten muss.

TPA Tipp zu Rechnungen

Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist die Einhaltung der Form-Erfordernisse bei Rechnungen. Zusätzlich sind die Vorschriften der Registrierkassen-Verordnung zu beachten! Bezahlen Sie daher erst bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung.

UID-Nummern Abfrage

Die UID-Abfrage erfolgt verpflichtend über FinanzOnline (jedenfalls Stufe 2 Bestätigung!), es sei denn, dass dies dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar ist. In solchen Fällen können Bestätigungsanfragen an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die Abfrage kann auch über die EU-Datenbank: erfolgen. Auch die inhaltliche Richtigkeit der UID Abfrage – samt Ergebnissen – muss geprüft werden.

Achtung! Die Abfrage ist zu archivieren und Papierausdrucke sind aufzubewahren.

Alles, was Unternehmer über Rechnungen & Steuern wissen müssen!

Dieser Artikel stammt aus dem TPA Steuerfolder: Das 1×1 der Steuern, den Sie kostenlos online downloaden oder anfordern können. Darin enthalten sind unter anderem die Fachgebiete Steuerbegünstigungen und Förderungen, Registrierkassenpflicht, Kontenregister, Immobilienertragsteuer, das Pendlerpauschale sowie die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge. Alles, was Sie über Steuern in Österreich wissen müssen!

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