Steuerbegünstigungen für Elektro-KFZ | Investitionsprämie

Steuerbegünstigungen für Elektro-KFZ | Investitionsprämie

Steuerbegünstigungen für Elektro-KFZ | Investitionsprämie

Alles zur Investitionsprämie: Elektroauto

Elektro-KFZ: Mehr als 60% Kosteneinsparungen für Unternehmer mit der Investitionsprämie. Elektrofahrzeuge als Sachbezug mit Mobilitätsförderung und Investitionsprämie. Informieren Sie sich hier über die Investitionsprämie für Elektroautos! Unsere Steuerexperten haben am Ende des Artikels auch zwei Rechenbeispiele zur Investitionsprämie für die Modelle Renault ZOE und Tesla 3 mit Sonderausstattung.

Achtung, der Antrag auf Investitionsprämie ist nur mehr bis 28.02.2021 möglich!

Wie funktioniert die Investitionsprämie für Elektrofahrzeuge in Österreich?

Update 28.09.2020 – Die Richtlinien zum Investitionsprämiengesetz wurden am 12. August 2020 vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort publiziert. Mit der Investitionsprämie erhalten UnternehmerInnen an österreichischen Standorten eine Förderung für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, wenn erste Maßnahmen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 in das abnutzbare Anlagevermögen gesetzt werden, wobei ein Förderantrag ab 1. September 2020 bis spätestens 28. Februar 2021 gestellt werden kann.

FAQs zum Thema Investitionsprämie

Im PDF finden Sie diverse FAQs vom TPA Webcast Investitionsprämie KOMPAKT vom 5.2.2021: Leasing von Elektroautos, Luxustangente, Software, Sammelrechnung, und vieles mehr!

Zu den FAQs Investitionsprämie

Wie hoch ist die Investitionsprämie für die Anschaffung von E-Autos?

Die Prämie beträgt für Neuinvestitionen grundsätzlich 7 %. Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science hingegen beträgt die neueInvestitionsprämie 14 %. Unter die Forcierung der Elektromobilität der Investitionsmaßnahmen der „Ökologisierung“ fallen folgende Maßnahmen:

  • Anschaffung von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge (mit Einschränkungen, siehe unten) sowie E-Sonderfahrzeuge wie bspw. E-Stapler, E-Baumaschinen etc.
  • Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Fahrrädern
  • Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Storm aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist

Investitionsprämie & Leasing von Elektroautos

Bei durch Leasing finanzierte Neuinvestitionen ist zu beachten, dass lediglich beim antragstellenden Unternehmen aktivierte Investitionen förderfähig sind.

Förderungsfähige Elektroantrieb- und Brennstoffzellenfahrzeuge

Grundsätzlich ist die Anschaffung (und eine allfällige Umrüstung) von Fahrzeugen mit einem reinen Elektroantrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien (einspurige und mehrspurige Fahrzeuge) förderfähig.

In den aktualisierten FAQs zur Investitionsprämie auf der aws Website (Update vom 25.09.2020) wurde Folgendes klargestellt:

Folgende Elektroantrieb- und Brennstoffzellenfahrzeuge sind mit 14% förderbar:

  • Klasse N1 (Nutzfahrzeuge) mit höchstzulässigem Gesamtgewicht ≥ 2 t und < 3,5 t
  • Klasse N1 (Nutzfahrzeuge) mit höchstzulässigem Gesamtgewicht < 2 t und Brutto-Listenpreis bis zu 60.000 Euro
  • Klasse M1 (PKW für Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ex Fahrer) mit Brutto-Listenpreis bis zu 60.000 Euro (Gegenausnahme zugelassene „E-Busse“)

Diese Anforderungen der Fahrzeugklasse M1 erfüllen u.a. die folgenden Elektro-Fahrzeuge: Audi e-tron, BMW i3, Kia e-Niro, Renault Zoe, Tesla Model 3.

Werden die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, so kann für die Anschaffung eine 7%ige Förderung für den Gesamtbetrag beantragt werden. Dies bedeutet im Fall der Anschaffung eines Tesla S mit einem Anschaffungspreis von EUR 112.000,-, dass für diesen Betrag die 7%-ige Prämie zusteht.

Weitere Steuererleichterung für Elektro-Fahrzeuge: Sachbezug

Reine Elektro-Fahrzeuge sind sowohl von der Normverbrauchsabgabe – NoVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Der grundsätzlich für Fahrzeuge anwendbare steuerliche Sachbezugswert für Dienstnehmer von 1,5 bis 2 % sinkt bei rein elektrischen Firmenfahrzeugen (in Privatnutzung) mit einem CO2-Emissionswert von 0 g pro Kilometer auf Null.

Zudem fallen auf den Sachbezug für Elektro-Fahrzeuge keine Lohnnebenkosten (DG-Anteile zur SV, DB, DZ, KommSt) an.

Elektro-PKW als Sachbezug mit Mobilitätsförderung und Investitionsprämie

Besonders für den Arbeitgeber ist die Erhöhung der Investitionsprämie für Investitionen in Elektro-PKW, für die zudem kein Sachbezug anfällt, als Alternative für künftige Gehaltserhöhungen oder Gehaltsumwandlungen besonders attraktiv.

Anhand von zwei Berechnungsbeispielen wird die Ersparnis gesamthaft näherungsweise dargestellt. Verglichen werden dabei die Kosten nach Steuern einer Gehaltserhöhung, welche beim Dienstnehmer zu einem Nettovermögenszufluss in Höhe der Anschaffungskosten des Elektro-PKW (Bruttoanschaffungskosten nach E-Mobilitätsförderungen) führt.

Aufgrund der vollständigen Befreiung des Sachbezugs von Lohnabgaben, der Möglichkeit des (teilweisen) Vorsteuerabzugs beim Arbeitgeber und der neuen Investitionsprämie von 14% für Elektro-PKW zeigen die nachstehenden Rechen-Beispiele für Renault ZOE und Tesla 3, dass die Zurverfügungstellung eines Elektro-PKW im Vergleich zu einer Gehaltszahlung eine weit mehr als 50%-ige Kostenersparnis bringen kann.

TPA Webcast: Investitionsprämie 2021 Update

Investitionsprämie: Beispielrechnung 1 - Anschaffung Renault ZOE

Angaben:

  • Anschaffung Renault ZOE
    • EUR 30.590 (vor Abzug aller E-Mobilitätsförderungen)
    • EUR 25.190 (nach Abzug aller E-Mobilitätsförderungen)
  • Brutto-Gehalt eines Dienstnehmers – EUR 50.000 pro Jahr
  • Alternative – fiktive Gehaltserhöhung von rund EUR 5.000 pro Jahr (für 5 Jahre) für Vergleichsrechnung

Berechnung:

 BruttoUSt1Netto
Anschaffungskosten – AK
nach Abzug der Mobilitätsförderungen (Bund und Importeur) und Förderungserhöhung (Importeur)
25.190,004.198,3320.991,67
Investitionsprämie 14 %  -2.938,83
Arbeitgeber-Kosten vor KöSt (netto)  18.052,83
25 % KöSt-Gutschrift aus AfA-Abzug gesamt2)  -3.279,95
Kosten E-Auto Arbeitgeber nach KöSt  14.772,89

1 Vollständiger Vorsteuerabzug ohne Eigenverbrauchsbesteuerung, da die Anschaffungskosten geringer als EUR 40.000 inkl. USt. sind.
2 Annahme: KöSt-Gutschrift aus AfA-Abzug für 5 Jahre; Bemessungsgrundlage für AfA: Anschaffungskosten ohne Abzug der Investitionsprämie; danach Veräußerung E-KFZ zum Buchwert/Zeitwert.

Nettobezug Arbeitnehmer privat
(= Anschaffungskosten – E-KFZ brutto)
 25.190,00
Gesamte Abgabenbelastung (DN und DG gesamt)3) 37.983,66
Gesamtkosten Arbeitgeber 63.173,66
Gesamtkosten Arbeitgeber Gehalt nach KöSt 47.380,25
Ersparnis Arbeitgeber32.607,36
Ersparnis in %68,82%

3 Beispielhafte Darstellung.

Investitionsprämie Beispielrechnung 2 - Anschaffung Tesla 3 (mit Sonderausstattung)

Angaben:

  • Anschaffung Tesla 3 (mit Sonderausstattung)
    • EUR 57.900 (vor Abzug aller E-Mobilitätsförderungen)
    • EUR 52.500 (nach Abzug aller E-Mobilitätsförderungen)
  • Brutto-Gehalt eines Dienstnehmers – EUR 100.000 pro Jahr
  • Alternative – fiktive Gehaltserhöhung von EUR 10.500 pro Jahr (für 5 Jahre) für Vergleichsrechnung

Berechnung:

 BruttoUSt1Netto
Anschaffungskosten – AK
nach Abzug der Mobilitätsförderungen (Bund und Importeur)
52.500,008.750,0043.750,00
Investitionsprämie 14 %  -6.125,00
Arbeitgeber-Kosten vor KöSt (netto)  37.625,00
KöSt-Gutschrift aus AfA-Abzug gesamt2  -5.208,33
Eigenverbrauchsbesteuerung3
bei E-KFZ über Luxustangente (USt)
  2.083,33
Kosten E-Auto Arbeitgeber nach KöSt  34.500,00

1 Vorsteuerabzugsberechtigung bis max. EUR 6.666,67 möglich, da Anschaffungskosten > EUR 40.000 (Luxustangente), siehe FN 3.
2 Annahme: KöSt-Gutschrift aus AfA-Abzug für 5 Jahre; Bemessungsgrundlage für AfA: 33.333,33 (Luxustangente 40.000 exkl. USt); danach Veräußerung E-KFZ zum Buchwert/Zeitwert.
3 Berücksichtigung einer Eigenverbrauchsbesteuerung bei E-Fahrzeugen über der Luxustangente (max. 50% der VSt)

Nettobezug Arbeitnehmer privat(= Anschaffungskosten – E-KFZ brutto) 52.500,00
Abgabenbelastung und LNK (DN und DG gesamt)4 65.172,41
Gesamtkosten Arbeitgeber 117.672,41
Gesamtkosten Arbeitgeber Gehalt nach KöSt 88.254,31
Ersparnis Arbeitgeber53.754,31
Ersparnis in %60,91%

4 Beispielhafte Darstellung

TPA Tipp für Elektroautos:
Die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen oder -erhöhungen in die Zurverfügungstellung eines E-PKW an den Dienstnehmer stellt eine finanziell sehr attraktive Alternative dar. Neben der neuen Investitionsprämie iHv 14 %, bei der es sich um steuerfreie, nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt, können zudem Elektromobilitätsförderungen in Abzug gebracht werden. Zusätzliche regionale Förderungen im Bereich E-Mobilität sind zu prüfen (aktuell z.B. in Salzburg und Tirol).

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