3. Januar 2021
Lesezeit: 2
min.
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Steuertipps & Auto: Luxustangente, Elektroauto, Km-Geld
Die besten Steuertipps rund ums Auto: Luxustangente & mehr!
Welche zentralen Bestimmungen sind für alle Steuerpflichtigen – Unternehmer wie Dienstnehmer – beim Thema Auto in Österreich relevant? Das Wichtigste & Steuertipps: Auto hier für Sie im Überblick: Luxustangente, Steuertipps Elektroauto, Km-Geld, Vorsteuerabzug bei Klein-KFZ, alles zu ausländischen Kennzeichen…
1. Auto Luxustangente
Was Sie steuerlich über die Luxustangente wissen sollten: Aufwendungen für PKW werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Grenze für die steuerliche Angemessenheit der Anschaffungskosten von neuen Personenkraftwagen beträgt unabhängig von der Art des Antriebs EUR 40.000.
Luxustangente: Wann gilt ein Auto als neu? Als „neu“ gilt ein Personenkraftwagen dann, wenn er innerhalb von 60 Monaten nach der Erstzulassung angeschafft wird. |
Zu kürzen sind folgende Kosten:
- Absetzung für Abnutzung (AfA) und Zinsen
- Kaskoversicherungskosten
- Haftpflichtversicherungsprämie einschließlich motorbezogene Versicherungssteuer.
Die Kürzung dieser Kosten erfolgt im Verhältnis der tatsächlichen Anschaffungskosten zu den (maximal nach der PKW-Angemessenheitsverordnung anzuerkennenden) steuerlichen Anschaffungskosten.
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2. Sonderfall Elektroauto
Rein elektrisch betriebene Autos sind gegenüber anderen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor steuerlich bessergestellt. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Begünstigungen:
- Vorsteuerabzugsmöglichkeit für die Anschaffungskosten und laufenden Betriebskosten von unternehmerisch genutzten E-Autos – Einschränkungen bei Anschaffungskosten über EUR 40.000;
- Befreiung von NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer;
- Keine Sachbezug für die private Nutzung eines firmeneigenen E-Autos.
TPA Steuertipp für E-Autos
Der steuerfreie Sachbezug für E-Autos gilt auch für (Gesellschafter-) Geschäftsführer! Achtung: Da ein Hybrid-Fahrzeug über keinen rein elektrischen Antrieb verfügt, können die oa. Begünstigungen nicht zur Gänze in Anspruch genommen werden. Dennoch ist die motorbezogene Versicherungssteuer für Hybrid-Fahrzeuge günstiger, da sie nur für den mit einem Verbrennungsmotor angetriebenen Anteil zu entrichten ist.
Informationen zur Investitionsprämie bei (Elektro)Fahrzeugen und der (degressiven) AfA finden Sie hier:
3. Km-Geld
Das Km-Geld beträgt EUR 0,42/km und EUR 0,05/km für jede mitbeförderte Person.
4. Vorsteuerabzug bei Klein-Kfz (für Unternehmer)
Eine Liste von vorsteuerabzugsberechtigten Kfz finden Sie immer aktuell auf der Webseite des BMF.
5. Ausländische Kennzeichen
Personen, die ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug länger als einen Monat im Inland verwenden, müssen dieses Fahrzeug idR hier zum Verkehr zulassen und somit ein österreichisches Kennzeichen führen. Wer diese 1-Monats-Frist überschreitet, riskiert ein Verwaltungsstrafverfahren für den Lenker, die Nachzahlung der NoVA (samt etwaiger Verspätungsfolgen) und uU auch der Umsatzsteuer sowie die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für den Halter des Fahrzeugs.
Kostenloser PDF-Download: Dieser Artikel stammt aus dem 1×1 der Steuern, dem Steuer-Ratgeber von TPA Österreich!