9. März 2021
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Wie geht’s weiter mit den Beiträgen an die SVS?
Die SVS hat uns Anfang März 2021 folgende Information zukommen lassen:
Die SVS bietet nach dem Ende des Mahnungsstopps individuelle Ratenzahlungen und Lösungen für ihre Versicherten:
- Mit der Beitragsvorschreibung wurde auf den jeweils aktuellen Stand aufmerksam gemacht.
- Mit Ende Februar wurden die ersten Mahnungen verschickt. Die Mahnung ist als Informationsschreiben zu sehen. Der Versicherte kann umgehend den Anstoß für eine Zahlungsvereinbarung geben.
- Ratenzahlungen sind derzeit mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 möglich.
- Die erste Teilzahlung (bei halbjährlicher Ratenzahlung) ist derzeit spätestens im Juni 2021 fällig.
- Mit dem Antrag auf Stundung und Ratenzahlung kann gleichzeitig ein Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage gestellt werden.
- Die Zinsen können auf Antrag individuell angepasst werden: von den gesetzlich festgelegten 3,38 % auf 0 % im Einzelfall. Voraussetzung ist, dass die Zahlung der vollen Zinsen die wirtschaftlichen Verhältnisse gefährden würde.
- Die laufenden Beiträge können in den Zahlungsvereinbarungen mitberücksichtigt werden.
- Die SVS-Beiträge sind pensionsrelevant. Keine Zahlung = keine Versicherungszeiten. Pensionsantrittszeitpunkt und Pensionshöhe werden daher unmittelbar beeinflusst.
- Mit dem neuen Fixkostenzuschuss können seit Ende des Jahres 2020 die Sozialversicherungsbeiträge geltend gemacht werden.
- Ziel ist es, all jene Unternehmer und Unternehmen zu unterstützen, die Post-Corona eine Zukunftsperspektive haben.