COVID-19: Steuerreform-Maßnahmen der Bundesregierung

COVID-19: Steuerreform-Maßnahmen der Bundesregierung

COVID-19: Steuerreform-Maßnahmen der Bundesregierung

COVID-19 Steuerreform 2020 in Österreich –  Zur Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise plant die Bundesregierung Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen. Diese COVID-19 Steuerreform wurden vor einigen Tagen erstmalig präsentiert und sollen demnächst im Parlament, wo sich noch Änderungen ergeben können, beschlossen werden.

Die geplanten Steuersenkungs-Maßnahmen der Bundesregierung gliedern sich in drei Bereiche:

  • Rettungspaket
    (Umsatzsteuer, Fixkostenzuschuss, Verlustverteiltung..),
  • Steuerliche Entlastungsmaßnahmen
    (Tarifstufen: Einkommensteuersenkung, Erhöhung der SV-Rückerstattung, Kinderbonus und Arbeitlosenunterstützung..) und
  • Investitionspaket
    (Investitionsprämie, Stärkung des Eigenkapitals, degressive Abschreibung, Gründerpaket, Austria Limited, Deregulierungsmaßnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen..)

Covid-19/
Förderungen

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COVID-19 Überblick: Finanzielle Maßnahmen in Österreich

Update März 2022 COVID-19 Update über finanzielle Maßnahmen in Österreich insbesondere zu den Themen

1. Rettungspaket

Gewinnverteilung/Verlustverteilung

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich weiter abzufedern, soll zeitlich befristet die Möglichkeit eines Verlustrücktrags vorgesehen werden. Damit wird ein einmaliger Verlustrücktrag (von Verlusten aus 2020) in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018 ermöglicht.

TPA Tipp zum Verlustrücktrag
Da diese Maßnahme finanziell erst sehr spät wirken würde, werden Ergänzungs-Maßnahmen mit schneller Wirkung überlegt, bspw. die Einführung einer „steuerfreien Corona-Rücklage 2019“ oder die rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019.

Senkung der Umsatzsteuer im Bereich Gastronomie, Kunst und Kultur

Zusätzlich zum bereits beschlossenen „Wirtshauspaket“ soll (zeitlich befristet) ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % für die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Gastronomie zur Anwendung kommen. Zudem bringt die ‚COVID-19 Steuerreform‘ für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und den publizistischen Bereich (also auch für Bücher) ebenso befristet ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 % eingeführt.

TPA Tipp zur 5% Umsatzsteuer
Da bspw. viele Registrierkassen nicht so schnell oder gar nicht umstellbar sind, werden noch Begleitmaßnahmen überlegt, damit (zeitlich befristet) keine Umsatzsteuerpflicht kraft Rechnung entsteht.

Verlängerung des Fixkostenzuschusses

Um Unternehmen bei Liquiditätsengpässen zielgerichtet zu unterstützen, wird der Fixkostenzuschuss ausgebaut und um eine Phase 2 erweitert. Dadurch wird der Fixkostenzuschuss um 6 Monate verlängert und die Umsatzgrenzen werden angepasst.

TPA Tipp
Überlegt wird auch, die Festlegung auf einen bestimmten Beobachtungszeitraum aufzuweichen, damit die Unternehmen rasch ihren ersten Antrag einbringen können.

  • Online-Check: Überprüfen Sie mit den COVID-19 Quick Guide bis zum 17.7.2020, auf welche Förderungen Sie Anspruch haben!

Kreditmoratorium

Für besonders betroffene Branchen wie beispielsweise Gastronomie, Tourismus- und Reiseveranstalter werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht.

2. Entlastungsmaßnahmen: Steuersenkungen der Steuerreform 2020

Zu den steuerlichen Entlastungen zählt etwa die Lohnsteuersenkung (bereits rückwirkend!), die Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung und weitere Steuersenkungen. Hier finden Sie alle Maßnahmen der COVID-19 Steuerreform:

Senkung der ersten Tarifstufe von 25 % auf 20 %

Für Einkommensteile über EUR 11.000 bis EUR  18.000 beträgt der Lohn- und Einkommensteuersatz derzeit 25 %. Das Regierungsprogramm sieht die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 % im Zuge der Steuerreform vor. Die Einkommensteuersenkung soll bereits rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam werden.

TPA Tipp
In der Lohnverrechnung soll es daher zu einer Aufrollung im September kommen.

Erhöhung der SV-Rückerstattung (Negativsteuer)

Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden ebenfalls rückwirkend ab 1.1.2020 mittels Erhöhung der Sozialversicherungs-Erstattung mit (bis zu EUR 100 ) entlastet.

Verlängerung des 55%igen Steuersatzes

Der ab EUR 1 Mio anzuwendende Einkommensteuer-Höchstsatz von 55 % (statt 50 %) wird bis 2025 verlängert.

TPA Tipp
Die Einbringung eines sehr gut gehenden Betriebes in eine GmbH ist daher sehr zu überlegen. Zur Veranschaulichung der Vorteilhaftigkeit verwenden Sie hierzu bitte den exklusiven TPA Rechtsformrechner!

Kinderbonus von EUR 360

Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein Bonus in Höhe von EUR 360 ausgezahlt.

Arbeitslosenunterstützung

Arbeitslose erhalten im September einmalig zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützung in Höhe von EUR 450.

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3. Investitionspaket

Als wirtschaftsfördernde Maßnahme soll eine (befristete) Investitionsprämie eingeführt werden. Für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der LFW, Freiberufler und Gewerbebetriebe, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden, soll auf Antrag eine Investitionsprämie in Höhe von 7 % zustehen. Daneben kann die normale Abschreibung zusätzlich vorgenommen werden.

Ausgenommen sind explizit klimaschädliche Investitionen und auch jene Wirtschaftsgüter, die üblicherweise von Begünstigungen ausgeschlossen sind bzw. waren:

  • Gebäude
  • PKW und Kombi
  • Luftfahrzeuge
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort voll abgeschrieben werden,
  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • Wirtschaftsgüter, für die die Forschungsprämie beansprucht wird;
  • Wirtschaftsgüter, die von einem anderen Konzernunternehmen angeschafft werden.

14% Investitionsprämie für Digitalisierung, Ökologisierung & Gesundheit

Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science kommt ein erhöhter Prämiensatz von 14 % zur Anwendung.

TPA Tipp zu Investitionen
Aus heutiger Sicht sollte daher die Verschiebung von geplanten Investitionen auf Zeiträume ab 1. September 2020 in Erwägung gezogen werden.

Ab 1. Juli 2020 soll für bestimmte Investitionen – als Dauerrecht – die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung von 30 % im ersten Jahr eingeführt werden.

TPA Tipps zur degressiven Abschreibungen

  • Da die degressive Abschreibung erst für Anschaffungen bzw. Herstellungen in der 2. Jahreshälfte zusteht, wird sich diese Abschreibung bei einem Regelwirtschaftsjahr voraussichtlich erheblich reduzieren bzw. halbieren, möglicherweise also „nur“ 15 % betragen. Da dürfte die Investitionsprämie zusammen mit der Normalabschreibung im Jahr 2020 in vielen Fällen vorteilhafter sein.
  • Unklar ist noch, ob die degressive Abschreibung gleichzeitig mit der Inanspruchnahme der Investitionsprämie möglich ist; in der Vergangenheit haben sich mehrere Begünstigungen ausgeschlossen.

13 % USt für Reparaturleistungen

Um die Reparatur und Kreislaufwirtschaft zu attraktivieren, erfolgt eine Senkung der Umsatzsteuer auf Reparaturleistungen – im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben – von 20 % auf 13 %.

TPA Tipp für Unternehmer ohne Vorsteuerabzug
Für Konsumenten und Unternehmer ohne Vorsteuerabzug bringt die Reduktion hoffentlich Vorteile, in der Unternehmerkette mit vollem Vorsteuerabzug ist diese Senkung im Ergebnis irrelevant.

Stärkung des Eigenkapitals

Zur Stärkung der Krisenresistenz sollen – noch zu in Ausarbeitung befindliche – Anreize für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote eingeführt werden.

TPA Tipp zum Eigenkapital
Mehrere Maßnahmen werden da überlegt: Eigenkapitalverzinsung, begünstigte Besteuerung für thesaurierte Gewinne, Tarifmaßnahmen, Steuerfreie Rücklagenbildung, etc.

Sanierungsoffensive für Gebäude

Die Sanierung von Gebäuden wird durch die Verlängerung bzw. den Ausbau bestehender Förderprogramme, steuerliche Anreize bzw. die Förderung für Investitionen in thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizkesseltausch für Gewerbliche und Private und den Abbau rechtlicher Barrieren im Wohn- und Mietrecht weiter forciert. Ein spezifischer Förderschwerpunkt wird dabei bei einkommensschwachen Haushalten liegen.

Ausbau erneuerbarer Energie / Eine Million Dächer

Für den Ausbau von großen solarthermischen Anlagen, Energie-Gemeinschaftsanlagen, Ausbau und Dekarbonisierung, Nah- und Fernwärme sowie die Förderung von Kleinanlagen werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Gründerpaket / Deregulierungspaket

Eine neue Gesellschaftsform („Austrian Limited“) unter anderem mit unbürokratischer Gründung, mit niedrigem Gründungskapital, sowie Englisch für wichtige Amtswege soll eingeführt werden.

Zur Stärkung der Wachstumsfinanzierung werden weitere steuerliche Anreize gesetzt, insbesondere sollen die Verlustverrechnungsmöglichkeit und steuerliche Absetzbarkeit von Wachstumsfinanzierung verbessert werden.

Darüber hinaus sind Deregulierungsmaßnahmen im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung geplant, Once Only (Daten sollen nur einmal der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden müssen) und Grace Period (Einführung eines prüfungsarmen, zweijährigen Zeitraumes bei Betriebsübergaben) sollen umgesetzt werden.

Ergänzend werden noch weitere Maßnahmen bzw. Förderungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung in Aussicht gestellt. Es bleibt die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen abzuwarten. Gerne halten wir Sie wie gewohnt im Rahmen unserer Newsletter auf dem aktuellen Stand.

Bleiben Sie gesund!

Bei wirtschaftlichen Fragen rund um das Corona-Virus, die aktuellen Entlastungsmaßnahmen und die COVID-19 Steuerreform kontaktieren Sie bitte:

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