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18. Dezember 2024
Lesezeit: 2
min.
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Anstellung von Ärzten bei Ärzten
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Regelungen zur Anstellung von Ärzten in Ordinationen
Abgrenzung zwischen Anstellung und Vertretung
Wichtig ist die im Jahr 2018 erfolgte rechtliche Klarstellung im Hinblick auf die Abgrenzung der Anstellung von der Vertretung eines Arztes. Die regelmäßige oder auch fallweise Vertretung eines Ordinations-Inhabers gilt als freiberufliche Tätigkeit. Im Fall eines Anstellungsverhältnisses müssen Vertreter und vertretener Arzt überwiegend gleichzeitig in der Ordination tätig werden.
Arbeitszeitaufzeichnung und Abgabenprüfung
Pflichten des Arbeitgebers bei Anstellung von Ärzten
Bei Anstellung eines Arztes als Dienstnehmer gelten für Arbeitgeber die sonst auch gültigen Verpflichtungen hinsichtlich Krankenstands-, Urlaubs- und Entgeltfortzahlungsbestimmungen. Eine direkte Vergleichsrechnung hinsichtlich anfallender Kosten zwischen den Varianten „Ordinationsvertretung“ und „Arzt im Dienstverhältnis“ ist daher nur unter einschränkenden Prämissen möglich.
Fazit: Chancen und Herausforderungen der Anstellung von Ärzten
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anstellung von Ärzten in der Ordination anderer Ärzte auch Vorteile bieten kann, aber auch sorgfältige Planung und rechtliche Klarheit erfordert. Mit den richtigen Maßnahmen können sowohl Ärzte als auch Patienten von dieser Regelung profitieren.