Ausdehnung der IST–Besteuerung in der USt ab 2019

Ausdehnung der IST–Besteuerung in der USt ab 2019

Ausdehnung der IST–Besteuerung in der USt ab 2019

Ab 2019 kommt es in Österreich zu  wichtigen Steuer-Änderungen bei der Umsatzsteuer. Die wichtigsten Änderungen der IST-Besteuerung in der USt für Unternehmer sind:

  • Der Unternehmer muss eine der Art nach freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 EStG 1988 ausüben;
  • Entfall des Erfordernisses einer berufsrechtlichen Zulassung;
  • Anwendung unabhängig von der Rechtsform des Unternehmers.

Wechsel von Soll- zur Ist-Besteuerung

Es gibt die Sollbesteuerung (nach vereinbarten Entgelten laut Umsatzsteuergesetz) und die Istbesteuerung (nach vereinnahmten Entgelten).

Achtung: Der Wechsel von der Soll- zur Ist-Besteuerung ist nur zu Beginn eines Veranlagungsjahres zulässig.

Umsatzsteuer bringt auch Änderung beim Vorsteuerabzug

Die Neuregelung führt auch zu einer Änderung beim Vorsteuerabzug. Dieser steht bei Ist-Besteuerung grundsätzlich erst zu, wenn die Rechnung bezahlt wurde. Davon ausgenommen sind insbesondere Unternehmen, deren Umsätze im vorangegangenen Veranlagungsjahr EUR 2 Mio. überstiegen haben.

Beim Übergang zur Ist-Besteuerung hat eine Korrektur zu erfolgen, um eine Doppel- und Nichtbesteuerung von Umsätzen mit USt zu vermeiden. Dies gilt sinngemäß auch für die Vorsteuer.

TPA Tipps zur Ausdehnung der IST–Besteuerung in der USt

  • Sollte die Ist-Besteuerung nicht gewünscht sein, kann man einen Antrag auf Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Soll-Besteuerung) zu stellen. Der Antrag ist bis zur Abgabe der ersten UVA des betreffenden Jahres zu stellen.
  • Wenn Sie eine doppelte Buchhaltung führen, prüfen Sie, ob Ihr EDV-System dennoch das umsatzsteuerliche Ist-System abbilden kann.

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