COVID-19 Förderungen werden verlängert

COVID-19 Förderungen werden verlängert

COVID-19 Förderungen werden verlängert

Ausfallsbonus, Verlustersatz & Härtefallfonds - Verlängerung

Einige COVID-19 Förderungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise werden verlängert: Ausfallsbonus, Härtefallfonds, Verlustersatz sowie weitere Unterstützungen für Unternehmer in Österreich.

1. Verlängerung des Ausfallsbonus´ bis September 2021

Bisher konnte der Ausfallsbonus bei einem Umsatzausfall von mindestens 40 % für den Betrachtungszeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.

Nun wurde der Ausfallsbonus um weitere 3 Monate bis einschließlich September 2021 verlängert. Für diesen Zeitraum kann aber nur noch der Bonusanteil (FKZ-Vorschuss fällt weg) beantragt werden. Die Höhe des Ausfallsbonus´ II ist nach der Branche des antragstellenden Unternehmens gestaffelt (10%-40 %). Die Antragsfristen wurden beim Ausfallsbonus II jeweils um 1 Monat verlängert.

Der Ausfallsbonus II ist hierbei mehrfach gedeckelt:

  • Ausfallsbonus II und Kurzarbeit-Förderung des jeweiligen Betrachtungszeitraums dürfen nicht mehr als der Umsatz des Vergleichszeitraums betragen.
  • Der beihilfenrechtliche Höchstrahmen von 1,8 Mio. Euro darf nicht überschritten werden, wobei hier die bereits erhaltenen Ausfallsboni, der Fixkostenzuschuss 800.000, der Lockdown-Umsatzersatz I + II, der NPO-Unterstützungsfonds sowie 100 %-Überbrückungsgarantien und sonstige COVID-19 Zuwendungen einer Gebietskörperschaft zu berücksichtigen sind.
  • Absolut ist der Ausfallsbonus II für den verlängerten Zeitraum mit jeweils EUR 80.000 p.m. begrenzt.

Vorsicht ist geboten, da der Ausfallsbonus für Juli-September 2021 erst ab einem Umsatzausfall von mindestens 50 % beantragbar ist.

Lesetipp: Mehr zum Ausfallsbonus III hier nachlesen!

2. Verlängerung des Härtefallfonds bis September 2021

Auch der Härtefallfonds, welcher ursprünglich bis 15. Juni 2021 beantragbar war, wurde ebenfalls ab 1. Juli 2021 um weitere 3 Monate für Juli, August und September verlängert. Der Zeitraum 15. Juni bis 30. Juni 2021 wird im Rahmen einer 50 %-Erhöhung des Juli-Zuschusses berücksichtigt.

Voraussetzung für die Antragstellung des zusätzlichen Betrachtungszeitraums ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (zuvor 30 %).

Die Antragstellung für die Monate Juli bis September 2021 hat bis spätestens 31. Oktober 2021 zu erfolgen.

Verlängerung des Verlustersatzes bis Ende 2021

Der Verlustersatz I konnte bisher für Betrachtungszeiträume von 16. September 2020 bis einschließlich 30. Juni 2021 beantragt werden.

Der Verlustersatz wurde nun um weitere 6 Monate bis Ende Dezember 2021 verlängert und betrifft Betrachtungszeiträume von Juli 2021 bis inklusive Dezember 2021. Für den Verlustersatz II ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (zuvor 30 %) erforderlich. Die Antragstellung der ersten Tranche (70 % des ermittelten Verlustes des gesamten Betrachtungszeitraums) ist ab 16. August 2021 bis 31. Dezember 2021 möglich.

Achtung: Für Zeiträume, für die noch keine Echtdaten vorliegen, sind die Erträge und Aufwendungen bestmöglich zu schätzen. Im Rahmen der Beantragung der 2. Tranche (30 %) bis 30. Juni 2022 ist die Endabrechnung vorzunehmen.

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Mehr zu COVID-19 Förderungen für Unternehmer

TPA Webcast mit Michael Nester vom 23. November 2021

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