29. Dezember 2022
Lesezeit: 2
min.
news
Doppelbesteuerungsabkommen mit VAE – Verschärfung ab 2023
Am 20. Dezember 2022 wurden die Ratifikationsurkunden zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten für das am 1. Juli 2021 in Dubai unterzeichnete Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (DBA-VAE), BGBl. III Nr. 88/2004, ausgetauscht.
Damit treten die mit dem Protokoll vereinbarten Verschärfungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit 2023 in Kraft.
Doppelbesteuerungsabkommen mit VAE - Änderungen ab 2023:
DBA bisher | DBA ab 2023 |
Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinne an ihre in den VAE ansässigen Gesellschafter aus, so darf Österreich keine Kapitalertragsteuer einbehalten.* | Schüttet eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinne an ihre in den VAE ansässigen Gesellschafter aus, so darf Österreich 10 % Kapitalertragsteuer einbehalten.* |
Erwirtschaftet ein österreichischer Steuerpflichtiger Einkünfte in den VAE, so sind diese Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (Befreiungsmethode) Im Ergebnis kommt daher der günstige VAE-Steuersatz zur Anwendung.** | Erwirtschaftet ein österreichischer Steuerpflichtiger Einkünfte in den VAE, so besteuert Österreich diese Einkünfte und rechnet die in den VAE abgeführte Steuer auf die österreichische Steuerlast an. (Anrechungsmethode) Im Ergebnis kommt daher der höhere österrreichische Steuersatz zur Anwendung.** |
* dies gilt auch „umgekehrt“ also bei Ausschüttungen einer VAE Gesellschaft an ihre österreichischen Gesellschafter
** dies gilt ebenfalls auch „umgekehrt“
Hier finden Sie mehr Details zum Doppelbesteuerungseinkommen mit VAE.
FAQs
|
Das könnte Sie auch interessieren: