22. November 2021
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Ein Überblick über bestehende und neue Covid-19-Förderungen aus Anlass des aktuellen Lockdowns
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 19. November 2021 wurde seitens der Bundesregierung unter anderem ein dreiwöchiger bundesweiter Lockdown angekündigt. Dieser umfassende Lockdown soll österreichweit von 22. November 2021 bis 12. Dezember 2021 (regional auch länger) dauern.
Parallel zur Ankündigung diverser Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens wurden neue Unterstützungen für die heimische Wirtschaft präsentiert.
Wir nehmen dies zum Anlass, um einerseits wesentliche Eckpunkte bereits bestehender Covid-19-Förderungen für Sie zusammenzufassen und anderseits die seitens der Bundesregierung angekündigten neuen Unterstützungen vorzustellen.
1. BEREITS BESTEHENDE COVID-19 FÖRDERUNGEN
Fixkostenzuschuss 800.000
Wer
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Betrachtungszeitraum
| 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)
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Höhe
| Zuschuss der Fixkosten im prozentuellen Ausmaß des Umsatzausfalls
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Frist
| Beantragung der 2. Tranche bis 31.März 2022
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Verlustersatz
Wer
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Betrachtungszeitraum
| 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 (bis zu 10 Betrachtungszeiträume)
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Höhe
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Frist
| Beantragung der 2. Tranche 31. März 2022
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Verlängerung Verlustersatz
Wer
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Betrachtungszeitraum
| 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 (bis zu 6 Betrachtungszeiträume)
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Höhe
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Frist
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Ausfallsbonus II
Wer
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Betrachtungszeitraum
| Juli, August und September 2021
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Höhe
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Frist
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Zusammenfassung der Fristen bereits bestehender Förderungen
2. NEU ANGEKÜNDIGTE COVID-19 FÖRDERUNGEN
Ausfallsbonus III
Wer
| Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40% im Vergleich zum identen Monat im Jahr 2019
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Betrachtungszeitraum
| November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022
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Höhe
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Frist
| Beantragung jeweils ab dem 16. des auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonat bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonat:
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Verlustersatz NEU
Wer
| Umsatzausfall bedingt durch COVID-19 ≥ 40%
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Betrachtungszeitraum
| Jänner 2022 bis März 2022
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Höhe
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Frist
| Beantragung ab Anfang 2022 |
Härtefallfonds NEU
Wer
| Einkommensrückgang bedingt durch COVID-19 ≥ 40% bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden
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Betrachtungszeitraum
| November 2021 bis März 2022
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Höhe
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Frist
| Derzeit noch offen |
Überblick über Betrachtungszeiträume und Fristen der aktuellen Covid-19 Förderungen
Verlängerung und Aufstockung bestehender Instrumente
Des Weiteren wurde unter anderem die Verlängerung bzw. Aufstockung nachfolgend genannter bereits bestehender Förderinstrumente angekündigt:
- Garantien
- NPO-Fonds
- Künstler-SVS
- Ausdehnung Veranstalterschutzschirm
Für alle geförderten Unternehmen ist zu beachten, dass sie die jeweils geltenden COVID-19-Bestimmungen einhalten müssen, andernfalls eine Rückzahlung des erhaltenen Zuschusses droht.
Die detaillierte Ausgestaltung dieser Bestimmung bleibt ebenso wie die konkrete Umsetzung der genannten neuen COVID-19-Förderinstrumente noch abzuwarten.
Selbstverständlich informieren wir Sie umgehend im Rahmen eines Newsletters, sobald die konkreten Verordnungen und Regelungen veröffentlicht sind.
Zwischenzeitlich unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung und Umsetzung der bereits bestehenden COVID-19-Förderungen!