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16. August 2023
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Energiekostenpauschale – Beantragung ab sofort möglich, Pauschalförderung von bis zu EUR 2.475,-
Alle Informationen zur Energiekostenpauschale 2024 finden Sie in unserem neuen Artikel.
Die Beantragung des Energiekostenpauschales ist seit 8. August 2023 möglich. Die Antragsfrist ist der 30. November 2023.
Zur raschen Abwicklung werden eine Handysignatur oder ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) benötigt. Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE-Code).
Antragsberechtigt sind gewerblich oder industriell tätige Unternehmen, deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 betragen hat. Freiberufler oder auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Förderhöhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der Förderungsperiode. Die Förderung beträgt je nach Förderzeitraum wie folgt:
- Februar bis 31. Dezember 2022: EUR 410 bis zu EUR 2.475
- Februar bis 30. September 2022: EUR 300 bis zu EUR 1.800
- Oktober bis 31. Dezember 2022: EUR 110 bis zu EUR 675
Förderfähig sind jene Zeiträume, für die kein Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss besteht.
Auf der website www.energiekostenpauschale.at finden Sie alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst.
Hinweis aus den FAQ zur Antragstellung: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst über USP beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.
Für offene Fragen steht Ihnen Ihr TPA Berater oder die Hotline-Nummer der FFG +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.