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2. Mai 2023
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ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
Der Standard E3 ist einer von 5 umweltspezifischen Standards der European Sustainability Reporting Standards. Diese wurden von der EFRAG entwickelt und sind gemäß der CSRD anzuwenden. Der vorliegende Artikel basiert auf der finalen delegierten Verordnung zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards), welche am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Hier können Sie sich einen allgemeinern Überblick über die ESRS verschaffen.
Mit dem ESRS E3 soll festgelegt werden, welche Angaben bezüglich Wasser- und Meeresressourcen zu machen sind, insbesondere die Beziehung des Unternehmens zu Wasser- und Meeresressourcen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sind hierbei im Fokus. Im Zusammenhang mit Wasser, wobei der Begriff Oberflächenwasser, Grundwasser sowie Produktionswasser umfasst, soll vermittelt werden, wo und wie viel Wasser für die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verbraucht wird und welche wasserbezogenen Auswirkungen und Risiken das Unternehmen verursacht oder ausgesetzt ist. Hinsichtlich Meeresressourcen werden die Nutzung von Meeresressourcen, Ableitungen und Emissionen, die in die Ozeane gelangen und im Allgemeinen Tätigkeiten in maritimen Gebieten thematisiert. Das Unternehmen soll über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse berichten, um die Wasser- und Meeresressourcen zu schützen und den Wasserverbrauch zu verringern. Zusätzlich sollen auch die Pläne und Kapazitäten des Unternehmens, die Strategie, Geschäftsmodelle und Tätigkeiten anzupassen und mit der Erhaltung und Wiederherstellung der Wasser- und Meeresressourcen auf globaler Ebene in Einklang zu bringen, offengelegt werden.
Querverweise zu anderen ESRS
Da es sich bei Wasser- und Meeresressourcen um ein äußerst weitgefasstes Thema handelt, ergeben sich insbesondere zu anderen Umweltthemen wie Klimawandel (ESRS E1), Umweltverschmutzung (ESRS E2), biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4) sowie Kreislaufwirtschaft und Ressourcennutzung (ESRS E5) diverse Überschneidungen.
Während sich ESRS E3 allgemein mit dem Thema Wasser- und Meeresressourcen befasst, werden akute und chronische physische Risiken, wie sich ändernde Niederschlagsmuster und -arten, Niederschlags- oder hydrologische Schwankungen, Versauerung der Ozeane, Salzintrusion etc. bereits von ESRS E1 abgedeckt. ESRS E2 setzt sich mit der Umweltverschmutzung auseinander und dabei insbesondere mit Emissionen in das Wasser und die Ozeane, wobei auch die Verwendung und Erzeugung von Mikroplastik bereits durch diesen Standard erfasst sind. Eine weitere Abgrenzung ergibt sich durch ESRS E4, der die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und Meere behandelt. Im Zusammenhang mit ESRS E5 wird klargestellt, dass die Abkehr von der Gewinnung nicht erneuerbarer Ressourcen und der Abfallbewirtschaftung einschließlich Kunststoff im Standard E5 zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft behandelt wird.
Auch im Hinblick auf ESRS S3 ergeben sich durch das Thema rund um Wasser- und Meeresressourcen Überschneidungen. Negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften in diesem Zusammenhang werden im ESRS S3 behandelt.
Angabepflichten gemäß ESRS E3
Der Standard E3 beinhaltet 5 umweltspezifische Angabepflichten (E3-1 bis E3-5) sowie eine Anforderung aus dem ESRS 2 (ESRS 2 IRO-1). Diese sind zur Übersicht in Tabelle 1 angeführt und werden in den nachfolgenden Unterkapiteln überblicksmäßig (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) beschrieben.
1 | Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
2 | Angabepflicht E3-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
3 | Angabepflicht E3-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
4 | Angabepflicht E3-3 | Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
5 | Angabepflicht E3-4 | Wasserverbrauch |
6 | Angabepflicht E3-5 | Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
1. Angabepflicht ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll die Verfahren beschreiben, die zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen herangezogen werden.
2. Angabepflicht ESRS E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll umgesetzte Richtlinien zum Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen beschreiben. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, ob und wie die Unternehmensrichtlinien die Themen Wassermanagement, die Produkt- und Dienstleistungsgestaltung und die Verpflichtung zur Reduzierung des Wasserverbrauchs in wassergefährdeten Gebieten im eigenen Betrieb und entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette adressieren.
3. Angabepflicht ESRS E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll über die Maßnahmen im Bereich der Wasser- und Meeresressourcen und der dafür bereitgestellten Mittel berichten, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen den in ESRS 2 MDR-A definierten Grundsätzen zu folgen hat. Zusätzlich zu der Beschreibung soll das Unternehmen angeben, ob eine Maßnahme und die eingesetzten Ressourcen der Vermeidung von Wasser- und Meeresressourcen, der Reduktion von Wasser- und Meeresressourcen oder der Wiederherstellung, Regeneration und Umwandlung von Meeresökosystemen und -becken zugeordnet werden kann.
4. Angabepflicht ESRS E3-3 – Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll die von ihm festgelegten Ziele in Bezug auf Wasser- und Meeresressourcen angeben, wobei zusätzlich zur Beschreibung der Ziele, die in ESRS 2 MDR-T spezifizierten Informationen anzugeben sind. Zusätzlich ist unter anderem auch anzugeben, ob (lokale) ökologische Schwellenwerte und organisationsspezifische Zuweisungen bei der Festlegung der Ziele berücksichtigt wurden.
5. Angabepflicht ESRS E3-4 – Wasserverbrauch
Das Unternehmen soll Informationen über den Wasserverbrauch in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten. Dabei hat das Unternehmen in Bezug auf die eigenen Geschäftstätigkeiten unter anderem folgendes anzugeben:
- Gesamtwasserverbrauch in m3
- Gesamtwasserverbrauch in m3 in Gebieten mit erheblichem Wasserrisiko oder Wasserstress
- Informationen zur Gesamtmenge des wiederverwendeten und wiederaufbereiteten Wassers
- Wasserintensität (Gesamtwasserverbrauch in m3 / Nettoerlös aus der eigenen Geschäftstätigkeit)
6. Angabepflicht ESRS E3-5 – Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Das Unternehmen soll über potenzielle (positive und negative) finanzielle Effekte wesentlicher Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ergeben, berichten. Dabei ist, soweit es praktikabel ist, eine Quantifizierung der potenziellen finanziellen Auswirkungen in Geldwerten durchzuführen.