30. November 2021
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Sustainability Talk: EU Taxonomie-Verordnung gegen Greenwashing
Nachhaltigkeit wird zwangsläufig auch mit Immobilien verbunden. Zahlreiche Fragen wurden dazu bereits bisher gestellt: Worauf kommt es beim ökologisch nachhaltigen Bauen an? Wie wirkt die EU Taxonomie-Verordnung gegen Greenwashing? Wie energieeffizient müssen Gebäude sein, um nachhaltig zu sein? Wie können Anleger und Investoren Nachhaltigkeit beurteilen? Welche Maßstäbe müssen und dürfen angelegt werden, um sicherzugehen, dass auch wirklich „grün“ ist, was sich „grün“ nennt? Gibt es allgemeingültige Zertifikate, auf die vertraut werden darf?
Mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung hat die EU einen bedeutenden Schritt in Richtung Umsetzung der ESG-Ziele gemacht, heißt es bei den Veranstaltern: Mit den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen hat sich speziell in der Immoblienbranche eine gewisse Unsicherheit breitgemacht.
Weg vom Feigenblatt hin zu konkreten Anforderungen gemäß Taxonomie-Verordnung
Seit Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung hat sich der rechtliche Rahmen grundlegend geändert. Die Fragen sind dieselben, aber die Antworten müssen neu überdacht werden. Der teilweise hochtechnische Rahmen der EU-Regeln lässt zwar noch viel Interpretationsspielraum offen. Klar ist aber schon jetzt, dass für die nachhaltige Investoren in der Immobilienwirtschaft an deren strengen Vorgaben zukünftig kein Weg vorbeiführen wird.
Beim Dorda Sustainability Talk im November 2021 diskutierten die Experten zum Thema nachhaltige Immobilien und die konkreten Anforderungen der EU Taxonomie-Verordnung:
- Stefan Artner MRICS (Partner bei DORDA Rechtsanwälte), Moderation
- Julia Haumer-Mörzinger (Anwältin und Mitglied der DORDAs Sustainability Group)
- Gerald Kerbl (Steuerberater, Partner TPA Österreich)
- Georg Stadlhofer MRICS (Geschäftsführer Drees & Sommer Österreich)