European Sustainability Reporting Standard 1: Allgemeine Anforderungen

European Sustainability Reporting Standard 1: Allgemeine Anforderungen

European Sustainability Reporting Standard 1: Allgemeine Anforderungen

Im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die ein umfassendes Update der Non Financial Reporting Directive (NFRD) darstellt, wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) geschaffen um die in einem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichten Informationen verständlich, relevant, vergleichbar und auch überprüfbar zu machen. Die ESRS basieren auf der delegierten Verordnung zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards), welche am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

ESRS - Regulatorischer Hintergrund

Diese ESRS müssen von Unternehmen, die bereits unter den Anwendungsbereich der NFRD fallen, ab dem Geschäftsjahr 2024 angewendet werden. Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen ab dem Geschäftsjahr 2025 davon betroffen:

  • Bilanzsumme über EUR 20 Mio. (Entwurf der EU Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 25 Mio.)
  • Nettoumsatzerlöse über EUR 40 Mio. (Entwurf der EU Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 50 Mio.)
  • Zahl der Beschäftigten über 250

 

Auch börsennotierte KMU, kleine und nichtkomplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen werden ab dem Geschäftsjahr 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein:

  • Bilanzsumme über EUR 350.000 (Entwurf der EU Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 437.500)
  • Nettoumsatzerlöse über EUR 700.000 (Entwurf der EU Kommission, 17. Oktober 2023: EUR 700.000)
  • Zahl der Beschäftigten über 10

 

Weiters gibt es Regelungen hinsichtlich Unternehmen aus Drittstaaten, Niederlassungen bzw. Betriebsstätten in EU-Ländern.

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Entwicklung der ESRS

Die EFRAG Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards
(EFRAG PTF-ESRS) startete mit der Ausarbeitung der europäischen Standards im Frühjahr 2021, wobei bereits bestehende Rahmenwerke und etablierte Initiativen wie beispielsweise die der Global Reporting Initiative (GRI) und des International Sustainability Standards Board (ISSB) berücksichtigt wurden.

Seit Beginn 2022 veröffentlichte die EFRAG PTF-ESRS diverse Working Papers, um einen Einblick in die vorgesehenen Inhalte und auf die geplante Struktur der Standards zu geben. Im Juni 2023 wurde ein finaler Entwurf für die delegierte Verordnung der ESRS von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Ende Dezember 2023 wurden die ESRS als delegierte Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Überblick European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die ESRS können in drei Kategorien unterteilt werden:

  • generelle Standards
  • themenbezogene Standards (Umwelt-, Sozial- und Governace-Standards)
  • sektorspezifische Standards

 

Derzeit liegen 12 sektorunabhängige Standards in der veröffentlichten delegierten Verordnung vor, welche von Unternehmen, die der CSRD unterliegen, angewendet werden müssen. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie die Chancen und Risiken die durch Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen wirken, vollständig transparent offenlegen.

Bei den generellen Standards liegen zwei Standards vor:

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