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2. März 2020
Lesezeit: 2
min.
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Start-Ups: Facts zu Förderungen für Unternehmensgründer in Österreich
Start-Ups: Die wichtigsten Förderungen für Unternehmensgründer
Die wichtigsten Förderstellen in Österreich sind die FFG, die Forschungsförderungsgesellschaft und die aws, die Austria Wirtschaftsservice GmbH. Die wichtigsten Facts dieser Förderungen sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, Garantien oder begünstigte Kredite für Start-Ups, Jungunternehmer und Gründer.
Die Förderaktivitäten der Stadt Wien sind bei der Wirtschaftsagentur Wien gebündelt und umfassen neben monetären Förderungen auch Beratungs- und Serviceleistungen sowie kostengünstige Büroflächen speziell für die Gründerszene in Wien.
Wie finde ich die richtige Förderstrategie?
Was soll mit Förderungen erreicht werden und welche Förderungen sind für ihr Unternehmen möglich?
1. Konkretes Vorhaben
Erstellung von Anträgen auf Förderung und Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen, wie
- Projektbeschreibung
Angaben zu den Projektziel, der Neuheit, Nutzen uvm. - Projektplan
Erstellung detaillierten Arbeits- und Zeitplan für das Forschungsprojekt - Darstellung der Projektressourcen
– Darstellung der Tätigkeiten von Projektmitarbeitern
– Angaben zu externen Partnern
– Technische Projektressourcen
– Finanzierung
2. Förderantrag und Umsetzung
- Überprüfung und Unterzeichnung des Förderantrages
- Durchführung Förderprojekt
- Erstellung von Zwischen- und Endberichten und Zwischen- und Endabrechnungen
Wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung von Unterlagen für die Rechnungsprüfung durch die Förderstelle benötigen, oder eine Bestätigung ihrer Unterlagen brauchen, kontaktieren Sie uns doch einfach.
Welche Förderung gibt es noch? Die Forschungsprämie!
Für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung kann eine Forschungsprämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen beansprucht werden. Prämienbegünstigt ist sowohl die eigenbetriebliche Forschung als auch eine in Auftrag gegebene Forschung.
Für Forschungsprämien, die eine eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung betreffen, ist grundsätzlich ein (kostenloses) Jahresgutachten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich.
Die Forschungsprämie kann frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Bescheides (Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid, Feststellungsbescheid für Personengesellschaften) beansprucht werden. Die Prämie wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Gerne unterstützen wir Sie.
Bitte kontaktieren Sie unsere Experten bei Fragen rund um Förderungen für Unternehmensgründer!
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