24. Juni 2019
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ZM: Falsche Zusammenfassende Meldung kann teuer sein
Was Sie über die Zusammenfassende Meldung (ZM) in Österreich wissen sollten!
Warum die zusammenfassende Meldung so wichtig ist? Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen gehört die Erstellung der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zu den laufenden Pflichten eines Unternehmers. Die ZM gilt als Steuererklärung und muss grundsätzlich für jedes Monat erstellt werden. Bei nicht fristgerechter Abgabe können Verspätungszuschläge verhängt und im Falle der Nichteinreichung der Zusammenfassenden Meldung (Österreich) kann diese mittels Zwangsstrafen erzwungen werden.
Was muss die Zusammenfassende Meldung beinhalten?
Zusammenfassende Meldung: Was muss gemeldet werden? In der ZM müssen folgende Umsätze, getrennt nach Leistungsempfänger und UID Nummer gemeldet werden:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliches Verbringen
- Im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, welche unter die Generalnorm des Art. 196 MwStSyStRL fallen – das sind Leistungen, die aus österreichischer Sicht unter die B2B Generalnorm des § 3a Abs. 6 UStG 1994 fallen
- Der Erwerber – mittlere Unternehmer – hat seine Lieferung an den Empfänger als Dreiecksgeschäft zu melden.
Dreiecksgeschäft und Zusammenfassende Meldung
Im Falle eines Dreieckgeschäftes ist besonderes Augenmerk auf die ZM zu legen. Die Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäftes ist ein Wahlrecht, welches seitens des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Umsatzes in Anspruch genommen werden muss.
Um später mühsame (und leider auch nicht immer mögliche) Berichtigungen zu vermeiden, sollte das Dreiecksgeschäft in der ZM als solches erklärt werden.
TPA Tipp für die Zusammenfassenden Meldung: Es sollte bereits bei Anlage der einzelnen Konten darauf geachtet werden, dass auch der korrekte Steuercode hinterlegt ist, da es anderenfalls leicht zu fehlerhaften Meldungen kommen kann.
TPA Umsatzsteuer-Check
Gerne bieten wir Ihnen einen (kurzen) Umsatzsteuer- Check an, mit dem wir Ihre üblichen grenzüberschreitenden Geschäftsfälle darstellen und umsatzsteuerlich prüfen.
Dieser Artikel wurde von Veronika Seitweger für das TPA Journal verfasst.