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9. Dezember 2024
Lesezeit: 4
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FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Abschlüsse 2024
Am 3. Dezember 2024 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die jährlichen Prüfungsschwerpunkte gemäß § 1 Abs 2 Rechnungslegung-Kontrollgesetz für die Durchsetzung der Rechnungslegung (Enforcement) für IFRS-Abschlüsse veröffentlicht. Die FMA ist gehalten, die Prüfungsschwerpunkte der European Securities and Markets Authority (ESMA) zu berücksichtigen, die sich in Punkt 1 bis 2 wiederfinden. Näheres zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten finden Sie in unserem Artikel ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024. Außerdem berücksichtigt die FMA Vorschläge der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR). Weitere Informationen zum Enforcement finden Sie hier.
Finanzielle Berichterstattung (Konzernabschlüsse nach IFRS)
Konsistenz zwischen IFRS-Konzernabschlüssen und nichtfinanzieller Berichterstattung
Obwohl die ESMA diesen Abschnitt an vierter Stelle reiht und anmerkt, dass er kein Prüfungsschwerpunkt für 2024 ist, reiht ihn die FMA an erster Stelle und merkt an:
Auf die konsistente Behandlung klimabezogener Belange in der finanziellen Berichterstattung, mit jener in der nichtfinanziellen Berichterstattung, ist für die Verlässlichkeit des Abschlusses für die Abschlussadressaten besonderes Augenmerk zu legen. Dabei sind insbesondere die Annahmen, Ermessensentscheidungen und Schätzungen in Bezug auf klimabezogene Aspekte in Übereinstimmung mit den Annahmen und Aussagen der nichtfinanziellen Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzunehmen und diese offenzulegen.
Die klimabezogenen Belange standen bereits in Vorjahren im Fokus und behalten somit ihre Aktualität für die IFRS-Abschüsse 2024. Es wird darauf ankommen, in welchem Detaillierungsgrad ein Unternehmen seine nichtfinanzielle Berichterstattung erstellt. Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, Banken und Versicherungen müssen für das Geschäftsjahr 2024 bereits sehr umfangreiche Nachhaltigkeits-Informationen gemäß Taxonomie-Verordnung, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereitstellen. Für diese Unternehmen gilt es, die entsprechende Konsistenz im IFRS-Konzernabschluss herzustellen.
Große (nicht börsennotierte) Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2024 lediglich nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, angeben, womit die Konsistenz im IFRS-Konzernabschluss überschaubar ist. Für das Geschäftsjahr 2025 trifft dann alle großen Unternehmen die volle Nachhaltigkeits-Berichterstattungspflicht.
Geldflussrechnung und Liquiditätsrisiko
Die FMA übernimmt die Prüfungsschwerpunkte der ESMA zum Liquiditätsrisiko. Diese betreffen die Themen Kapitalflussrechnung, Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Schulden mit Nebenbedingungen (Covenants). Näheres zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten zum Liquiditätsrisiko finden Sie in unserem Artikel ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024.
Restrukturierungsrückstellungen
Die Restrukturierungsrückstellungen stehen nicht auf der Agenda der ESMA und stellen somit einen nationalen Schwerpunkt der FMA dar. Die FMA verweist auf die Besonderheiten von Restrukturierungsrückstellungen nach IAS 37, wie die Einleitung eines Restrukturierungsplans, die Erwartungsweckung bei Betroffenen, damit in Zusammenhang stehende Wertminderungen sowie Erläuterungen von Ermessensentscheidungen und Schätzungen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die FMA übernimmt die Prüfungsschwerpunkte der ESMA zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen. Hierbei ist der Fokus auf Unternehmensspezifische Angaben, Konsistenz und Klarheit, Wesentlichkeit und aktuelle Entwicklungen zu legen. Darüber hinaus sind Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Feststellung von Beherrschung, gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss zu erläutern. Näheres zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen finden Sie in unserem Artikel ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024.
Die FMA hat einen weiteren Aspekt zu Ermessensentscheidungen und Schätzungen betreffend die Bewertung von Gewerbeimmobilien angebracht. Dieser nationale Schwerpunkt entsteht aus den aktuell schwierigen Rahmenbedingungen im Immobiliensektor. Die Unternehmen sind dazu angehalten, die Risiken bei der Bewertung vollumfänglich anzugeben. Darüber hinaus sollen auch Banken, die Kredite an Immobilienunternehmen vergeben haben, ihre ausstehenden Forderungen wertberichtigen und die entsprechenden Angaben dazu machen.
Die ESMA hat außerdem einen (Unter-)Schwerpunkt für IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ausgegeben. Darauf ist die FMA aber nicht eingegangen. Die ESMA hat hierzu die Themen Ermessensentscheidungen bei langfristigen Verträgen, Unsicherheit bei langfristigen Verträgen, Belastende Verträge, Prinzipal oder Agent, Angaben zu verbleibenden Leistungsverpflichtungen sowie die Einhaltung der APM-Richtlinien vorgegeben. Nachdem die Vorgaben der ESMA für alle Mitgliedstaaten gelten, sind diese auch in Österreich zu beachten. Näheres zu den ESMA-Prüfungsschwerpunkten zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden finden Sie in unserem Artikel ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2024.
Lagebericht und nichtfinanzielle bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die FMA hat die Prüfungsschwerpunkte der ESMA zum Lagebericht und zur nichtfinanziellen bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung übernommen, auf die wir an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Jahresabschlüsse nach UGB
Für Jahresabschlüsse nach UGB (Einzelabschlüsse) sind die folgenden, bereits oben erwähnten Punkte sinngemäß zu beachten:
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen
- Liquiditätsrisiko: Belastende Verträge und Kreditbedingungen
- Restrukturierungsrückstellungen
Auch die nichtfinanzielle Berichterstattung ist im Lagebericht sinngemäß zu den Ausführungen zum Konzernabschluss (Punkt 2) umzusetzen.
Allgemeine Hinweise
Die FMA weist darauf hin, dass die Finanzberichterstattung außerdem im European Single Electronic Format (ESEF) zu erfolgen hat und dass auch hier die Prüfungsschwerpunkte ihre Anwendung finden. Zuletzt erfolgt der Hinweis darauf, dass die FMA im Rahmen von Pre-Clearance-Verfahren Auskünfte zu Rechnungslegungsfragen nach IFRS erteilt und empfiehlt, davon Gebrauch zu machen.
Fazit
Die FMA hat mit ihren Prüfungsschwerpunkten für das Abschlussjahr 2024 im Grunde die Prüfungsschwerpunkte der ESMA wiederholt. Einzig mit den Restrukturierungsrückstellungen und einem branchenmäßigen Schwerpunkt auf Gewerbeimmobilien legt die FMA eigene Punkte fest. In Summe gibt es aber viele rechnungslegungsbezogene Punkte, auf die Unternehmen heuer besonders achten müssen. Das Liquiditätsrisiko und die Erläuterung von Ermessensentscheidungen und vorgenommenen Schätzungen stehen dabei im Fokus und spiegeln damit die aktuell angespannte wirtschaftliche Lage wider.
Falls Sie Fragen zum Thema Enforcement, zu IFRS-Konzernabschlüssen oder andere Fragen zur Rechnungslegung haben, wenden Sie sich gerne an das Team des IFRS-Advisory von TPA.