26. Februar 2020
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Hauptwohnsitzbefreiung: Wohnung steuerfrei verkaufen
Gewusst wie: Wie Sie ihre Wohnung steuerfrei verkaufen! Unter bestimmten Umständen ist es für Immobilien-Eigentümer möglich, die eigene Immobilie steuerfrei zu veräußern (Hauptwohnsitzbefreiung) und und es kommt zu einer ImmoEst-Befreiung! Die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Fristen ist in diesem Fall entscheidend, ob Sie die Wohnung steuerfrei verkaufen können oder nicht. Unsere Steuerberater haben hier zusammengefasst, was Sie beim Wohnungs- oder Hausverkauf beachten müssen, um von der Immobilienertragsteuer befreit zu sein!
Hauptwohnsitzbefreiung: Voraussetzungen & Fristen
Vor einem Haus- oder Wohnungsverkauf ist zu klären, ob die Hauptwohnsitzbefreiung zur Anwendung kommt und damit die Voraussetzungen für einen steuerfreien Verkauf (ImmoEst-Befreiung) erfüllt sind . Die Bedingungen dafür sind folgende:
- Entweder muss der Verkäufer das Haus oder die Wohnung, in der er lebt, seit der Anschaffung und für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt haben,
- oder das Haus oder die Wohnung ist innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf für mindestens fünf Jahre lang durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt worden.
Sebastian Haupt, Steuerberater und Partner bei TPA Steuerberatung in Wien rät: „Wer seinen Wohnsitz verkaufen möchte, sollte die vorgegebenen Fristen sehr genau prüfen. Wurden sie nicht erfüllt, kommt die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zur Anwendung und der Verkaufserlös muss versteuert werden.“
Der Verkaufserlös ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis inkl. diverser Nebenkosten der Immobilie und dem Verkaufspreis.
Beim Wohnungsverkauf Steuern sparen: Lebensmittelpunkt
Der Hauptwohnsitz im klassischen Sinn ist das Haus oder die Eigentumswohnung, in dem/der man lebt. In der Praxis lohnt es sich, die Möglichkeit der Hauptwohnsitzbefreiung zu beachten und von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Der Steuerberater Sebastian Haupt weiter: „Wenn Sie mehrere Wohnungen oder Häuser besitzen, gilt steuerlich nur ein Wohnsitz als Hauptwohnsitz, nämlich jener, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Bei einer Familie wird das dort sein, wo die Kinder zur Schule gehen und der Arbeitsplatz der Eltern ist. Der 200 km entfernte Zweitwohnsitz oder die leerstehende Stadtwohnung können nicht den Hauptwohnsitz darstellen, auch wenn sie im Melderegister als Hauptwohnsitz eingetragen sind.“
Was ist die Hauptwohnsitzbefreiung?
TPA Steuerberater Sebastian Haupt erklärt, wie die Hauptwohnsitzbefreiung funktioniert:
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