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25. Juli 2024
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IFRS-Update Q2-2024
Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30. Juni 2024 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen im Jahr 2024 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
EFRAG-Endorsement-Status
Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Webseite der EFRAG einsehen.
Erstmalig anzuwendende Standards
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:
Erstmalig anzuwendende Standards 2024 | |||
Verlautbarung IASB | Genehmigung | Inkrafttreten | |
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen | 25.05.2023 | 15.04.2024 | 01.01.2024 |
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen | 23.01.2020 | 19.12.2023 | 01.01.2024 |
15.07.2020 | |||
31.10.2022 | |||
Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion | 22.09.2022 | 20.11.2023 | 01.01.2024 |
Für weiterführende Informationen zu den erstmalig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere Beiträge auf der TPA-Webseite, die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.
Zukünftig anzuwendende Standards
Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 27. Juni 2024):
Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2025) | |||
Verlautbarung IASB | Genehmigung | Inkrafttreten | |
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 09.05.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 30.05.2024 | ausstehend | 01.01.2026 |
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit | 15.08.2023 | ausstehend | 01.01.2025 |
Für weiterführende Informationen zu den zukünftig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere Beiträge auf der TPA-Webseite, die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.
Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.
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IASB-Arbeitsprogramm
Der IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Der IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat der IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.
Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 17. Juli 2024 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Webseite der IFRS-Foundation einsehen.
Standardsetzungsprojekte
Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):
Standardsetzungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter | Entscheidung über weiteres Vorgehen | Juli 2024 | Conceptual Framework IAS 32 IFRS 9 |
Equity-Methode | Entwurf | September 2024 | IAS 28 |
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment | Rückmeldungen zum Entwurf | Q4 2024 | IFRS 3 IAS 36 |
Dynamisches Risikomanagement | Entwurf | H1 2025 | IFRS 9 |
Lagebericht | Finales überarbeitetes Leitliniendokument | H1 2025 | Leitinien-dokument 1 |
Zweiter umfassender Review der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen | Neuer Standard | H1 2025 | IFRS for SMEs |
Preisregulierte Tätigkeiten | Neuer Standard | H2 2025 | IFRS 14 |
Wartungsprojekte
Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRS) genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):
Wartungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS | Finale Änderung | Juli 2024 | diverse |
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen Berichterstattung | Entwurf | Juli 2024 | |
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegung | Entwurf | Juli 2024 | IFRS 19 |
Verwendung einer hochinflationären Berichtswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen | Entwurf | Juli 2024 | IAS 21 |
Power Purchase Agreements | Rückmeldungen zum Entwurf | August 2024 | IFRS 9 IFRS 7 |
Änderungen zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU | Rückmeldungen zum Entwurf | September 2024 | IFRS for SMEs |
Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen | Entwurf | Q4 2024 | Conceptual Framework IAS 37 IFRIC 21 |
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRS) betreffen folgende Themen: Gesamtkostenverfahren (IAS 7), Ausbuchungen von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (IFRS 9), Bestimmung eines „de facto“ Agenten (IFRS 10), Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (IFRS 7), Gewinn oder Verlust bei der Ausbuchung (IFRS 7), Hedge Accounting bei einem erstmaligen Anwender (IFRS 1), Angaben zu Kreditrisiken (IFRS 7) und Transaktionspreis (IFRS 9).
Anwendungsfragen
Das IFRS IC (IFRS Interpretations Committee oder das „Komitee“) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das Komitee ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das Komitee eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.
Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):
Anwendungsfragen | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente | Agenda-Entscheidung | Juli 2024 | IFRS 8 |
Klassifizierung von Zahlungsströmen in Verbindung mit Variation Margin Calls auf ‘Collateralised-to-Market’-Verträge | Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-Entscheidung | Q4 2024 | IAS 7 |
Forschungsprojekte
Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt der IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt der IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), womit überprüft wird, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.
Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):
Forschungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden | Stellungnahme zu Rückmeldungen | September 2024 | IFRS 15 |
Immaterielle Vermögenswerte | Forschungs-rezension | Q4 2024 | IAS 38 |
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse | Informationsanfrage | H1 2025 | IFRS 16 |
Taxonomie-Projekte
Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.
Die Taxonomie-Projekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):
Taxonomieprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Verträge für erneuerbare Energie | Vorgeschlagene Taxonomie-Aktualisierung | August 2024 | IFRS 7 IFRS 9 |
Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures and Amendments to IFRS 7 and IFRS 9 | Vorgeschlagene Taxonomie-Aktualisierung | September 2024 | IFRS 7 IFRS 9 |
Primäre Abschlussbestandteile | Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Taxonomie-Aktualisierung | Q2 2024 | IAS 1 IFRS 18 |
AFRAC-Arbeitsprogramm
Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Webseite des AFRAC.
Das AFRAC hat zuletzt folgende Projekte abgeschlossen (Stand: 19. Juni 2024):
Abgeschlossene Projekte | ||||
Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erst-anwendung |
Erstfassung | AFRAC 41 | Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten | 13.03.2024 | 01.01.2025 |
Neufassung | AFRAC 15 | Derivate und Sicherungsinstrumente | 06.12.2023 | 01.01.2025 |
Überarbeitung | AFRAC 7 | Außerbilanzielle Geschäfte | 06.12.2023 | 01.01.2025 |
AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (neue Stellungnahme) behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB.
AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte vom Dezember 2023 (Neufassung) ersetzt die Fassung vom Dezember 2020. Die Neufassung behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet.
Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 19. Juni 2024):
Arbeitsprogramm | ||||
Art | Dokument | Projekt | Nächster Meilenstein | Datum |
Erstfassung | AFRAC 40 | Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten | Stellungnahme | Q3 2024 |
Überarbeitung | AFRAC 9 | Lageberichterstattung | Entwurf Stellungnahme | Q4 2024 |
Überarbeitung | AFRAC 6 | Zuschüsse im öffentlichen Sektor | Entwurf Stellungnahme | Q4 2024 |
AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (neue Stellungnahme) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest.