IFRS-Update Q2-2024

IFRS-Update Q2-2024

IFRS-Update Q2-2024

Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30. Juni 2024 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen im Jahr 2024 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen. 

Inhaltsverzeichnis

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Webseite der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:

Für weiterführende Informationen zu den erstmalig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere Beiträge auf der TPA-Webseite, die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 27. Juni 2024):

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2025)
 Verlautbarung IASBGenehmigung Inkrafttreten
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben09.05.2024ausstehend01.01.2027
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss09.04.2024ausstehend01.01.2027
Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten30.05.2024ausstehend01.01.2026
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit15.08.2023ausstehend01.01.2025

Für weiterführende Informationen zu den zukünftig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere Beiträge auf der TPA-Webseite, die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.

Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.

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IASB-Arbeitsprogramm

Der IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Der IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat der IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 17. Juli 2024 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Webseite der IFRS-Foundation einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):

StandardsetzungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Finanzinstrumente mit EigenkapitalcharakterEntscheidung über weiteres VorgehenJuli 2024Conceptual Framework
IAS 32
IFRS 9
Equity-MethodeEntwurfSeptember 2024IAS 28
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und ImpairmentRückmeldungen zum EntwurfQ4 2024IFRS 3
IAS 36
Dynamisches RisikomanagementEntwurfH1 2025IFRS 9
LageberichtFinales überarbeitetes LeitliniendokumentH1 2025Leitinien-dokument 1
Zweiter umfassender Review der IFRS für kleine und mittelgroße UnternehmenNeuer StandardH1 2025IFRS for SMEs
Preisregulierte TätigkeitenNeuer StandardH2 2025IFRS 14

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRS) genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):

WartungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Jährliche Verbesserungen an den IFRSFinale ÄnderungJuli 2024diverse
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen BerichterstattungEntwurfJuli 2024 
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: OffenlegungEntwurfJuli 2024IFRS 19
Verwendung einer hochinflationären Berichtswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen EntwurfJuli 2024IAS 21
Power Purchase AgreementsRückmeldungen zum EntwurfAugust 2024IFRS 9
IFRS 7
Änderungen zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMURückmeldungen zum EntwurfSeptember 2024IFRS for SMEs
Rückstellungen – Gezielte VerbesserungenEntwurfQ4 2024Conceptual Framework
IAS 37
IFRIC 21

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRS) betreffen folgende Themen: Gesamtkostenverfahren (IAS 7), Ausbuchungen von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (IFRS 9), Bestimmung eines „de facto“ Agenten (IFRS 10), Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (IFRS 7), Gewinn oder Verlust bei der Ausbuchung (IFRS 7), Hedge Accounting bei einem erstmaligen Anwender (IFRS 1), Angaben zu Kreditrisiken (IFRS 7) und Transaktionspreis (IFRS 9).

Anwendungsfragen

Das IFRS IC (IFRS Interpretations Committee oder das „Komitee“) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das Komitee ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das Komitee eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):

AnwendungsfragenNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige SegmenteAgenda-EntscheidungJuli 2024IFRS 8
Klassifizierung von Zahlungsströmen in Verbindung mit Variation Margin Calls auf ‘Collateralised-to-Market’-VerträgeRückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungQ4 2024IAS 7

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt der IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt der IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), womit überprüft wird, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):

ForschungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenStellungnahme zu RückmeldungenSeptember 2024IFRS 15
Immaterielle VermögenswerteForschungs-rezensionQ4 2024IAS 38
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 LeasingverhältnisseInformationsanfrageH1 2025IFRS 16

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Die Taxonomie-Projekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 17. Juli 2024):

TaxonomieprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Verträge für erneuerbare EnergieVorgeschlagene Taxonomie-AktualisierungAugust 2024IFRS 7
IFRS 9
Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures and Amendments to IFRS 7 and IFRS 9Vorgeschlagene Taxonomie-AktualisierungSeptember 2024IFRS 7
IFRS 9
Primäre AbschlussbestandteileRückmeldungen zur vorgeschlagenen Taxonomie-AktualisierungQ2 2024IAS 1
IFRS 18

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Webseite des AFRAC.

Das AFRAC hat zuletzt folgende Projekte abgeschlossen (Stand: 19. Juni 2024):

Abgeschlossene Projekte
ArtDokumentProjektBeschlussErst-anwendung
ErstfassungAFRAC 41Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten13.03.202401.01.2025
NeufassungAFRAC 15Derivate und Sicherungsinstrumente06.12.202301.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 7Außerbilanzielle Geschäfte06.12.202301.01.2025

AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (neue Stellungnahme) behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB.

AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte vom Dezember 2023 (Neufassung) ersetzt die Fassung vom Dezember 2020. Die Neufassung behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet.

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 19. Juni 2024):

Arbeitsprogramm
ArtDokumentProjektNächster MeilensteinDatum
ErstfassungAFRAC 40Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim EmittentenStellungnahmeQ3 2024
ÜberarbeitungAFRAC 9LageberichterstattungEntwurf StellungnahmeQ4 2024
ÜberarbeitungAFRAC 6 Zuschüsse im öffentlichen SektorEntwurf StellungnahmeQ4 2024

AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (neue Stellungnahme) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest.

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