IFRS-Update Q3-2024

IFRS-Update Q3-2024

IFRS-Update Q3-2024

Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30. September 2024 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen im Jahr 2024 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden

Erstmalig anzuwendende Standards 2024
 Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen25.05.202315.04.202401.01.2024
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen23.01.2020
15.07.2020
31.10.2022
19.12.202301.01.2024
Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion22.09.202220.11.202301.01.2024

Für weiterführende Informationen zu den erstmalig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere Beiträge auf der TPA-Website, die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 11. Oktober 2024)

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2025)
 Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben09.05.2024ausstehend01.01.2027
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss09.04.2024ausstehend01.01.2027
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 1118.07.2024ausstehend01.01.2026
Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten30.05.2024ausstehend01.01.2026
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit15.08.2023ausstehend01.01.2025

Für weiterführende Informationen zu den zukünftig anzuwendenden Standards verweisen wir auf unsere News zu IFRS auf der TPA-Website, die Sie mittels Links in der Tabelle aufrufen können.

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten nur kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels dem Einfügen von Verweisen oder Streichungen von Wörtern behoben wurden.

Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.

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IASB-Arbeitsprogramm

Der IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Der IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat der IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 11. Oktober 2024 erstellt. Das aktuelle Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation (hier) einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 11. Oktober 2024):

StandardsetzungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und ImpairmentRückmeldungen zum EntwurfOktober
2024
IFRS 3
IAS 36
Zweiter umfassender Review der IFRS für kleine und mittelgroße UnternehmenNeuer StandardQ1 2025IFRS for SMEs
Equity-MethodeRückmeldungen zum EntwurfQ2 2025IAS 28
Dynamisches RisikomanagementEntwurfH1 2025IFRS 9
LageberichtFinales überarbeitetes LeitliniendokumentH1 2025Leitinien-dokument 1
Preisregulierte TätigkeitenNeuer Standard für KMUH2 2025IFRS 14
Finanzinstrumente mit EigenkapitalcharakterFinale Änderungen2026Conceptual Framework
IAS 32
IFRS 9

Am 19. September 2024 hat der IASB den Entwurf Bilanzierung nach der Equity-Methode veröffentlicht. Ziel ist es, eine Reihe von Anwendungsproblemen mit den bestehenden Regelungen zu adressieren. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 20. Januar 2025 empfangen. Wir werden Sie in einer künftigen Ausgabe unseres IFRS-Updates dazu informieren.

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 11. Oktober 2024):

WartungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Rückstellungen – Gezielte VerbesserungenEntwurfNovember 2024Conceptual Framework
IAS 37
IFRIC 21
Power Purchase AgreementsFinale ÄnderungenDezember 2024IFRS 9
IFRS 7
Änderungen zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMUNeuer Standard für KMUQ1 2025IFRS for SMEs
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen BerichterstattungRückmeldungen zum EntwurfQ1 2025Conceptual Framework
IAS 1, IAS 36
IAS 37, IFRS 9
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: OffenlegungRückmeldungen zum EntwurfQ1 2025IFRS 19
Umrechnung in eine hochinflationäre DarstellungswährungRückmeldungen zum EntwurfQ1 2025IAS 21

Am 18. Juli 2024 hat der IASB das vormalige Wartungsprojekt Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 abgeschlossen und die entsprechenden Änderungen an diversen Standards veröffentlicht (siehe oben, EFRAG-Endorsement-Status, zukünftig anwendbare Standards). Die erstmalige Anwendung ist am 1. Januar 2026.

Anwendungsfragen

Das IFRS IC (IFRS Interpretations Committee oder das „Komitee“) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das Komitee ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das Komitee eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 11. Oktober 2024):

AnwendungsfragenNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Klassifizierung von Zahlungsströmen in Verbindung mit Variation Margin Calls auf ‘Collateralised-to-Market’-VerträgeRückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungNovember 2024IAS 7
Garantieverträge für Verpflichtungen anderer UnternehmenRückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungNovember 2024 
Erfassung von Einnahmen aus StudiengebührenRückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungNovember 2024IFRS 15

Am 29. Juli 2024 hat der IASB die vom IFRS IC im Juni finalisierte Agenda-Entscheidung Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente bestätigt. In der Agenda-Entscheidung hat das IFRS IC Stellung genommen zu einer Anfrage, welche Posten in der Segment-Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden sollen. Wir haben diese Anfrage für Sie im Artikel „IFRS 8 – Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente“ zusammengefasst.

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt der IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt der IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), womit überprüft wird, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 11. Oktober 2024):

ForschungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Immaterielle VermögenswerteForschungs-rezensionOktober 2024IAS 38
Bewertung zu fortgeführten AnschaffungskostenForschungs-rezensionJanuar 2025IFRS 9
Kapitalflussrechnung und verwandte ThemenForschungs-rezensionJanuar 2025IAS 7
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 LeasingverhältnisseInformationsanfrageH1 2025IFRS 16

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Am 30. September 2024 hat der IASB die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden abgeschlossen. Der IASB hat festgestellt, dass der Standard grundsätzlich so funktioniert, wie beabsichtigt. Es bestehen jedoch einige Anwendungsfragen, die in naher Zukunft gesondert behandelt werden, darunter die Frage der Anwendung von IFRS 15 in Verbindung mit IFRS 10, insbesondere hinsichtlich Transaktionen, bei denen ein Unternehmen im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit einen Vermögenswert durch Veräußerung einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, das nur diesen Vermögenswert enthält (sogenannter Corporate Wrapper), verkauft. Diese Frage ist von Bedeutung für Immobilien-Entwickler. Wir werden Sie in einer künftigen Ausgabe unseres IFRS-Updates dazu informieren.

IAS 7 Kapitalflussrechnungen

Am 16. September 2024 hat der IASB ein neues Forschungsprojekt betreffend IAS 7 Kapitalflussrechnungen gestartet. Hierzu hatten bereits Stakeholder in der dritten Agenda-Konsultation darum ersucht, den Standard einer Überarbeitung zu unterziehen. Im Lichte der Überarbeitung der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung durch IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss (siehe unseren Artikel auf der TPA-Website) erscheint eine Überarbeitung der Struktur des Kapitalflussrechnung sinnvoll und wichtig. Wir werden Sie in einer künftigen Ausgabe unseres IFRS-Updates detailliert dazu informieren.

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Die Taxonomie-Projekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 11. Oktober 2024):

TaxonomieprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Primäre AbschlussbestandteileRückmeldungen zur vorgeschlagenen Taxonomie-AktualisierungNovember 2024IAS 1
IFRS 18
Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, Änderungen an IFRS 7 und IFRS 9Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Taxonomie-AktualisierungDezember 2024IFRS 7
IFRS 9
Verträge für erneuerbare EnergieRückmeldungen zur vorgeschlagenen Taxonomie-AktualisierungDezember 2024IFRS 7
IFRS 9

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC (hier).

Zukünftig anwendbare Stellungnahmen

Das AFRAC hat zuletzt folgende neue oder überarbeitete Stellungnahmen verabschiedet, die zukünftig anwendbar sind (Stand: 11. September 2024):

Zukünftig anzuwendende Stellungnahmen (ab 2025)
ArtDokumentProjektBeschlussErstanwendung
ErstfassungAFRAC 40Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)09.11.202401.01.2025
ErstfassungAFRAC 41Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB)13.03.202401.01.2025
NeufassungAFRAC 15Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)06.12.202301.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 7Außerbilanzielle Geschäfte (UGB)06.12.202301.01.2025

Am 11. September 2024 hat das AFRAC die neue Stellungnahme AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten verabschiedet. Die Stellungnahme legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest.

Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel AFRAC 40 – Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB).

AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (neue Stellungnahme) behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB.

AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte (Neufassung vom Dezember 2023) ersetzt die Fassung vom Dezember 2020. Die Neufassung behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet.

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Arbeitsprogramm

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 11. September 2024):

Arbeitsprogramm
ArtDokumentProjektNächster MeilensteinDatum
ÜberarbeitungAFRAC 9Lageberichterstattung (UGB)Entwurf StellungnahmeQ4 2024
ÜberarbeitungAFRAC 6 Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)Entwurf StellungnahmeQ1 2025

Die Überarbeitung von AFRAC 9 Lageberichterstattung (UGB) ist insofern von Bedeutung, als dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) jederzeit erwartet wird. Es ist geplant, dass die Umsetzung in nationales Recht als Teil des Lageberichts nach UGB erfolgen wird.

Größenklassen

Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Änderung der Größenklassen bereits gemäß EU-Bilanzrichtlinie vollzogen wurde und auch hier die Umsetzung in nationales Recht mittels Änderung der Paragrafen 221 und 246 UGB ausstehend ist. Die erwartete Anhebung der Kriterien Bilanzsumme und Umsatzerlöse erfolgt um rund 25 Prozent. Die Grenzen etwa, deren Überschreitung zur Einstufung einer Kapitalgesellschaft als „groß“ zur Folge haben, betrugen bisher für die Bilanzsumme EUR 20 Mio. und für die Umsatzerlöse EUR 40 Mio. Zukünftig werden diese Grenzen auf EUR 25 Mio. und EUR 50 Mio. angehoben bzw. zur Feststellung der Aufstellungspflicht eines Konzernabschlusses nach der Bruttomethode auf EUR 30 Mio. und EUR 60 Mio. Näheres zu den Größenklassen finden Sie in unserem Artikel.

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