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15. November 2021
Lesezeit: 4
min.
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Start-Ups: In 6 Schritten zum eigenen Unternehmen
So gründen Sie Ihr Start-Up in Österreich!
- Sie sind am Weg in die Selbstständigkeit?
- Sie wollen mit einem eigenen Unternehmen genau Ihre beruflichen Vorstellungen umsetzen?
So gelingt der Einstieg ins Unternehmertum in wenigen Schritten! Rechtsform – Was wollen Sie eigentlich gründen? Kennen Sie die Pros und Cons von KG, OG, GmbH oder AG? Wussten Sie, dass OG, KG, GmbH und AG überhaupt erst mit ihrer Eintragung ins Firmenbuch entstehen? Sie wollen schon erste größere Anschaffungen tätigen und die Vorsteuer geltend machen? Dafür brauchen Sie eine UID! Darum kann die rasche Eintragung ins Firmenbuch so wichtig sein. Allerdings müssen Unternehmer auch einen Antrag auf das Eintragen stellen!
Hier finden Sie die 6 wichtigsten Schritte, wie Sie Ihr eigenes Unternehmen in Österreich am besten gründen!
1. Entscheiden Sie sich für die richtige Rechtsform
Ob Einzelunternehmen, KG, OG, GmbH oder AG – wer ein Unternehmen gründet, sollte sich für die optimale Rechtsform entscheiden. Ab welcher Gewinnhöhe ist die Gründung einer GmbH sinnvoll? Was gilt in punkto Haftung und Steuern? Wann sollte ich zu einer anderen Rechtsform wechseln? Bei Fragen wie diesen hilft der Rechtsformrechner von TPA Steuerberatung, ein Online-Tool, das für Gründer und Unternehmer ermittelt, welche Rechtsform für Ihr Start-Up steuerlich am besten ist.
Tipp zur Start-Up Gründung: Probieren Sie hier den TPA Rechtsformrechner einfach online aus:
2. Start-Up gründen: Melden Sie Ihr Gewerbe an
Wenn Sie ein Start-Up gründen wollen, müssen Sie häufig ein Gewerbe anmelden. Wer in Österreich ein Gewerbe ausüben möchte, benötigt dafür eine Gewerbeberechtigung. Dazu brauchen Sie eine Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde, die auch online möglich ist:
Bitte beachten Sie: Ob freies oder reglementiertes Gewerbe, ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft – die Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung sind jeweils unterschiedlich.
3. Die Eintragung ins Firmenbuch
Wenn Einzelunternehmer der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen, müssen sie sich in das Firmenbuch eintragen lassen. Eine GmbH entsteht überhaupt mit ihrer Eintragung ins Firmenbuch. Den Antrag auf Eintragung stellen Unternehmerinnen und Unternehmer einfach beim zuständigen Firmenbuchgericht. Damit haben Sie Ihr eigenes Start-Up schon fast fertig gegründet!
4. Die Betriebsanmeldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats ab der Gründung bzw. Gewerbeanmeldung müssen Neo-Unternehmerinnen und –Unternehmer beim zuständigen Finanzamt die Betriebseröffnung anzeigen. Sämtliche Formulare, die für die Anmeldung gebraucht werden, sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen – BMF zu finden: Formulare zur Betriebsanmeldung
Steuernummer & UID-Nummer für Start-Ups
Ist dieser Schritt erledigt, bekommen Sie die Steuer- und UID Nummer Ihres Unternehmens zugeteilt.
5. Richtig versichert als Unternehmer
Als Start-Up Einzelunternehmer oder unter gewissen Bedingungen auch als Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie bei der Sozialversicherung der Selbständigen – SVS pflichtversichert. Die SVS wird automatisch von der Gewerbebehörde über Ihre Unternehmensgründung verständigt.
6. Online Steuern
Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen – UVAs und viele andere Anträge können am einfachsten und rund um die Uhr über das Online Portal der Finanzverwaltung erledigt werden. Die Nutzung ist kostenlos, es ist keine spezielle Software notwendig.
Übrigens: Seit 1. Jänner 2020 ist E-Government-Gesetz in Kraft – und damit das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden. Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, müssen Unternehmen die elektronische Zustellung von Dokumenten ermöglichen.
Als Unternehmer und Start-Up Gründer sind Sie zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreiten der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen – UVAs verpflichtet sind.
TPA Tipp für Start-Up Gründer & Unternehmer:
NeuFÖG hilft Kosten sparen
Das Neugründungsförderungsgesetz – NeuFÖG macht’s möglich: Neugründungen und Betriebsübernahmen sind von gewissen Gebühren und Abgaben befreit: z.B. Firmenbucheintragungsgebühren, bestimmte Lohnnebenkosten, Grunderwerbsteuer. Das entsprechende Formular wird ohne Terminvereinbarung beim Gründerservice der Wirtschaftskammer oder bei der Sozialversicherung der Selbständigen – SVS ausgestellt.
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