13. September 2021
Lesezeit: 2
min.
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Investitionsprämie – Abrechnungsfrist 30.9.2021!
3-Monate-Abrechnungsfrist ab 1. Oktober 2021 zwingend einzuhalten
Nach den Förderrichtlinien zur COVID-19-Investitionsprämie ist der Fördernehmer verpflichtet, der AWS spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen.
Die Ausnahme von der 3-Monate-Abrechnungsfrist gilt nur für Abrechnungen, welche bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden. Sämtliche Investitionen, die vor dem 1.7.2021 in Betrieb genommen und bezahlt wurden, sind bis zum 30.9.2021 abzurechnen.
Abzustellen ist dabei auf die zeitlich letzte Investition des jeweiligen Antrags bzw. der entsprechenden Förderzusage.
Fristenrechnung
Fristen nach dem ABGB , die nach Monaten bestimmt sind, beginnen mit dem Tag des Eintritts des die Frist auslösenden Ereignisses zu laufen. Sie enden mit dem Ablauf des dem Anfangstag der Bezeichnung oder Zahl nach entsprechenden Tages. Fehlt dieser Tag (weil etwa ein Monat nicht 31 oder 30 Tage hat), so enden sie am letzten Monatstag:
Beispiele zur Abrechnungsfrist:
- Eine Dreimonatsfrist, welche am 31. März beginnt, endet am 30. Juni.
- Eine Dreimonatsfrist, welche am 30. November beginnt, endet am 28. bzw. 29. Februar.
- Eine Dreimonatsfrist, welche am 30. September beginnt, endet am 30. Dezember.
Beginn und Lauf einer Frist wird durch Sonn- und Feiertage nicht berührt. Anders verhält es sich aber mit ihrem Ende: Fällt dieses auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, so ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Abrechnung bei der AWS innerhalb der Frist erforderlich, dh das Absenden alleine reicht nicht aus.
Beispiel zur Investitionsprämie – Abrechnungsfrist:
nur 1 Investition, nur ein Antrag mit Förderzusage
Inbetriebnahme | 3. Juli 2021 |
Zahlung | 16. Juli 2021 |
Frist für die Abrechnung | 16. Oktober 2021 vorläufig, aber: Nachdem dies ein Samstag ist, endet die Frist für den Zugang der Abrechnung bei der AWS erst am Montag, den 18. Oktober 2021 um 24.00 Uhr. |
TPA Tipp: Stellen Sie für jeden Antrag auf Investitionsprämie ein laufendes Monitoring der Inbetriebnahme und der Bezahlung von Investitionen sicher. Eine verspätete Abrechnung führt zum vollen Verlust des Anspruchs und zur Rückzahlungspflicht bereits erhaltener Zahlungen.
Kontaktieren Sie unsere Steuer-Experten bei Fragen zur Abrechnung der Investitionsprämie.
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