9. Juli 2012
Lesezeit: 3
min.
news
Welche Steuerbegünstigungen für Dienstnehmer und Dienstgeber gelten für E-Bikes?
Unsere Steuerexperten erklären, welche Steuerbegünstigungen für E-Bikes in Österreich aktuell gelten. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Elektro-Fahrrad für berufliche und private Zwecke unentgeltlich zur Verfügung stellt, so liegt seit 1.1.2020 ein lohnsteuerfreier Sachbezug beim Arbeitnehmer vor, auch Sozialversicherungsbeiträge fallen dafür nicht an.
Vorsteuerabzug für E-Bikes
Der Arbeitgeber (Unternehmer) kann nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen den Vorsteuerabzug für E-Bikes geltend machen, ebenso wie für Wartungs- und Reparaturkosten, Miete von Abstellplätzen etc. Eine Deckelung („Luxustangente“) ist bei E-Bikes nicht vorgesehen.
TIPP: Das Elektrofahrrad muss zu mindestens 10 % für unternehmerische (betriebliche) Zwecke genutzt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang daher, die betriebliche Nutzung zB mittels Fahrtenbuches glaubhaft machen zu können.
Steuertipp zur Anschaffung von E-Bikes im Unternehmen
Für Anschaffungen von E-Bikes seit dem 1.7.2020 steht dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit offen, eine degressive AfA geltend zu machen und damit durch die beschleunigte Abschreibung Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu sparen. Auch der Fall der entgeltlichen Nutzungsüberlassung – also dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein monatliches Nutzungsentgelt vom Nettogehalt abzieht – kann für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein. Das Bruttogehalt und damit auch die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert.
Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass der – zB durch Vorsteuerabzug, Rabatte und Förderungen – günstige Einkaufspreis des Arbeitgebers weitergegeben werden kann.
14% Investitionsprämie für E-Bikes
Investitionsprämie für Betriebe/Unternehmer Für die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Fahrrädern (erste Maßnahmen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021,) in das abnutzbare Anlagevermögen des Betriebsvermögens kann eine Investitionsprämie von 14 % geltend gemacht werden, da Anschaffungen in die Elektro-Mobilität unter dem Titel „Ökologisierung“ gefördert werden.
- Lesen sie hier mehr zur 14% Investitionsprämie und zur Investitionsprämie für Elektroautos & E-Bikes
Die Grundregel des Vorsteuerabzug in Österreich
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen oder Krafträdern stehen, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
- Lesen Sie mehr über die Umsatzsteuer in Österreich
Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder
Die Finanzverwaltung hat geprüft, ob Elektrofahrräder (E-Bikes) als Krafträder anzusehen sind. In diesem Zusammenhang kommt es auf die wirtschaftliche Sichtweise an, es sind der optische Eindruck und die darauf beruhende Verkehrsauffassung in die Überlegung mit einzubeziehen.
Gilt für E-Bikes der Vorsteuerabzug in Österreich?
Als Kraftfahrzeug bzw. Kraftrad ist in Österreich jedes Fahrzeug anzusetzen, dessen Fortbewegung nicht ausschließlich durch mechanische Umsetzung der Muskelkraft, sondern ganz oder teilweise durch Motoreinsatz bewirkt wird: Es kommt nicht auf den Energieträger an.
Fahrtenbuch für E-Bikes?
In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht können Elektrofahrräder und „Segways“ zum Betriebsvermögen gehören. Die betriebliche Nutzung wird idR durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen sein. Erfolgt eine betriebliche Nutzung von unter 50 %, so kann für die betrieblich gefahrenen Strecken Kilometergeld angesetzt werden.
- Alle steuerlichen Neuheiten in Österreich: Newsübersicht
- Sie haben noch steuerliche Fragen? Kontaktieren Sie unsere Steuer-Experten in Österreich