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18. Februar 2021
Lesezeit: 2
min.
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Kurzüberblick zu Ausfallsbonus & Lockdown-Umsatzersatz II
Der „Förderdschungel“ rund um die finanziellen Maßnahmen der Regierung zur Überbrückung von COVID-19 bedingten Liquiditätsengpässen wurde um zwei weitere Instrumente ergänzt. Zusätzlich wurde von der Kommission die beihilfenrechtliche Erhöhung der Obergrenzen beim Fixkostenzuschuss 800.000 von bisher EUR 800.000 auf EUR 1,8 Mio. sowie beim Verlustersatz von EUR 3 Mio. auf EUR 10 Mio genehmigt.
Wir haben für Sie die kürzlich bekannt gewordenen Details zum Ausfallbonus und Lockdown-Umsatzersatz II hier kurz und knapp zusammengefasst und gegenübergestellt.
Weitere Details finden Sie hier: Alles was Sie jetzt wissen sollten zum
WER?
Ausfallbonus
Unternehmen, die durch die Covid-Krise einen Umsatzausfall von mindestens 40% im Betrachtungszeitraum haben |
Lockdown-Umsatzersatz II
Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mind. 40% im Betrachtungszeitraum im Vergleich zum Vorjahr UND
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Für welchen Zeitraum?
Ausfallbonus
November 2020 – Juni 2021 (monatsweise) |
Lockdown-Umsatzersatz II
November / Dezember 2020 – abhängig vom Zeitraum der indirekten erheblichen Betroffenheit aufgrund der jeweils anzu-wendenden Lockdown-VO |
Ersatzrate?
Ausfallbonus
15% des Umsatzausfalls, ev. weitere 15% als Vorschuss auf Fixkostenzuschuss (FKZ) 800.000 (optional); somit maximal 30% pro Monat |
Lockdown-Umsatzersatz II
Abhängig vom branchenspezifischen Rohertrag gemäß Branchenliste |
Deckelung
Ausfallbonus
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Lockdown-Umsatzersatz II
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Beantragung
Ausfallbonus
Jeweils ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Monats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats per FinanzOnline |
Lockdown-Umsatzersatz II
16. Februar 2021 – 30. Juni 2021 per FinanzOnline |
Wichtige Hinweise
Ausfallbonus
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Lockdown-Umsatzersatz II
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