Lieferanten­finanzierungs­vereinbarungen

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Lieferanten­finanzierungs­vereinbarungen

Der IASB hat am 25. Mai 2023 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen verlautbart. Die Übernahme dieser Änderungen durch die Europäische Union ist am 15. Mai 2024 erfolgt. Die Änderungen werden anwendbar sein für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.

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Lieferanten­finanzierungs­vereinbarungen

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements) zeichnen sich dadurch aus, dass ein Finanzierungsanbieter einem Unternehmen anbietet, die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten zu übernehmen. Das Unternehmen bezahlt den Finanzierungsanbieter zu einem späteren Zeitpunkt, wodurch verlängerte Zahlungsziele für das Unternehmen entstehen. Solche Vereinbarungen stellen eine Finanzierungsoption für Unternehmen dar. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen werden auch als Lieferkettenfinanzierung oder Reverse-Factoring bezeichnet.

Die Änderungen im Detail

Ziel der Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 ist es, durch zusätzliche Offenlegungspflichten die Transparenz von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Verbindlichkeiten, Cashflows und das Liquiditätsrisiko eines Unternehmens zu erhöhen.

Konkret sind für jede Lieferantenfinanzierungsvereinbarung („Vereinbarung“) folgende neue Informationen nach IAS 7 anzugeben:

  • Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung, inklusive verlängerte Zahlungsziele
  • Zu Beginn und Ende der Berichtsperiode:
    • Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die unter die Vereinbarung fallen sowie die Bilanzposten, wo diese ausgewiesen sind;
    • Buchwert der Vereinbarungen, für den Lieferanten bereits eine Zahlung vom Finanzierungsanbieter erhalten haben;
    • Fälligkeitsanalyse für die Vereinbarungen;
    • Fälligkeitsanalyse für Lieferverbindlichkeiten, die nicht Teil der Vereinbarungen sind.
  • Die Überleitungsrechnung von IAS 7.44A ff (Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten) wurde um nicht zahlungswirksame Veränderungen aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erweitert.

 

Die Änderungen an IFRS 7 beziehen sich auf Angaben zum Liquiditätsrisiko, die nun durch Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erweitert wurden.

Fazit

Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 bringen Klarheit bei Ausweis und Offenlegung von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen.

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