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Montenegro Steuern -Übersicht 2020

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Montenegro Steuern -Übersicht 2020

Was gibt es Neues in Montenegro? Steuer-Übersicht 2020

Alle wichtigen steuerlichen Änderungen für Unternehmer und Investoren in Montenegro: Unsere lokalen Steuerberater in Montenegro geben Ihnen hier ein Update über die Steuer-Highlights 2020! Was sind die steuerlichen Key Facts aus Montenegro? Informieren Sie sich zu Montenegro + Steuern!

Alles Neue zu Montenegro-Steuern:

  • Körperschaftsteuer
  • EInkommensteuer
  • Grundsteuer & Grunderwerbsteuer
  • Umsatzsteuer

Alles zu aktuellen Steuern in Montenegro

Informieren Sie sich über Steuersätze, neue Gesetze und viele Steuertipps unserer Experten auf www.tax-checker.com.

1. Körperschaftsteuer in Montenegro

  • Unternehmen und Niederlassungen, die Gewinne erzielen, sind verpflichtet, in Montenegro KöSt zu entrichten. Der KöSt-Satz ist pauschal mit 9% festgelegt;
  • Die Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation ist in Montenegro nicht verpflichtend, Steuerpflichtige sind allerdings verpflichtet, Verrechnungspreise zu prüfen und nötigenfalls Berichtigungen der KöSt-Bemessungsgrundlage vorzunehmen.
  • Steuerliche Verluste können für einen begrenzten Zeitraum von 5 Jahren vorgetragen werden.
  • Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 9%. Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Beratungsleistungen, Marktforschungsleistungen und Prüfungsleistungen.
  • Mehr zur aktuellen Körperschaftsteuer und weitere Steuersätze in Montenegro.

2. Einkommensteuer (ESt) und Sozialversicherungsbeiträge (SVB)

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  • Montenegrinische Gebietsansässige sind verpflichtet, ihr weltweites Einkommen zu versteuern, während Devisenausländer lediglich ihr aus Montenegro stammendes Einkommen versteuern müssen.
  • Progressive Einkommensteuersätze von 9% und 11% sind vorgeschrieben.
  • Zusätzliches Einkommen (außer Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit) sollte in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden und unterliegt einem Steuersatz von 9%.
  • Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit unterliegt der Supersteuer, [wobei] die Steuerbemessungsgrundlage anhand des Erwerbseinkommens berechnet wird, während der Steuersatz durch die kommunale Selbstverwaltung festgelegt wird.
  • Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 9%.
  • Pflicht-SVB sind: Pensions- und Invaliditätsversicherung (20,5%), Krankenversicherung (10,8%) sowie Arbeitslosenversicherung (1%).

3. Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

  • Der Grundsteuer unterliegen Eigentumsrechte an Immobilienvermögen (Gebäude und Grundstücke) von Unternehmen und Personen sowie das Nutzungsrecht an Immobilienvermögen, das im Eigentum des Staates steht. Der Steuersatz variiert zwischen 0,25% und 1%.
  • Der Grunderwerbsteuer in Höhe von 3% unterliegt der Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Montenegro, einschließlich Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Einbringung und Entnahme von Immobilien in/aus eine/r Kapitalgesellschaft usw.

4. Umsatzsteuer 2020

  • Der standardmäßige USt-Satz in Montenegro beträgt 21%, der reduzierte Satz 7%.
  • Der Ort der Lieferung der Güter ist grundsätzlich der Ort, wo sich die jeweilige Sache zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt befindet.
  • Der Ort der Erbringung von Dienstleistungen ist der Ort, wo der Empfänger seinen Hauptsitz oder eine Betriebsstätte hat, sofern der Dienstleistungsempfänger für die USt registriert ist (B2B-Regel). Wenn die Dienstleistung jedoch für einen Nicht-USt-Pflichtigen erbracht wird, dann ist der Ort der Dienstleistungserbringung der Ort, wo der Dienstleister hingehört [AdÜ: sic]. Für den Ort der Erbringung bestimmter Dienstleistungen – wie etwa immobilienbezogene Dienstleistungen, Transportleistungen, Telekommunikationsleistungen usw. – gibt es besondere Regeln.

 

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Die TPA Gruppe bietet einen Überblick über 12 Steuersysteme in CEE und beleuchtet das aktuelle Geschäftsumfeld und die wichtigsten neuen Entwicklungen. Die Informationen basieren auf der derzeitigen Gesetzeslage und der herrschenden Verwaltungspraxis (Änderungen vorbehalten). Die Website beinhaltet nur allgemeine, notwendigerweise gekürzte Informationen und kann die individuelle Beratung nicht ersetzen.

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