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17. Juli 2017
Lesezeit: 2
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Organ-Haftung für Geschäftsführer – Verantwortliche Beauftragte
Haftung für Geschäftsführer einer GmbH
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für eine große Zahl an Verwaltungsübertretungen, u.a. für Verstöße gegen das Arbeitnehmerschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz oder bei Ausländerbeschäftigung sowie Lohn- und Sozialdumping.
Sind in einem Unternehmen mehrere Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen, so wird die Verwaltungsstrafe – wie die Medien berichteten – jedem einzelnen Geschäftsführer persönlich vorgeschrieben und es kommt somit zu einer teuren „Vervielfachung“ der Strafen.
Bestellung eines einzelnen Geschäftsführers
Bestellen jedoch die zur Vertretung nach außen berufenen Personen bspw. einen einzelnen Geschäftsführer für das gesamte Unternehmen oder für einen bestimmten Unternehmensteil zum alleinigen verantwortlichen Beauftragten, kann nach rechtswirksam erfolgter Bestellung nur noch der verantwortliche Beauftragte wegen Verwaltungsübertretungen in seinem Verantwortungsbereich bestraft werden.
TPA Tipp für GmbH-Geschäftsführer
Um teure Vielfach-Strafen zu vermeiden, setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Rechtsberater in Kontakt.
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