29. September 2014
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Personalverrechnungs-Check 4: Wer kontrolliert, ob die verwendeten Lohnarten richtig hinterlegt sind?
Auch wenn sämtliche Entgeltbestandteile in der Personalverrechnung erfasst sind, kann Ihr Lohnprogramm nur dann eine korrekte Abrechnung erstellen, wenn sichergestellt ist, dass auch die verwendeten Lohnarten richtig angelegt sind.
Wer prüft in Ihrem Unternehmen, dass die angelegten Lohnarten hinsichtlich ihrer lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichtigkeit korrekt sind?
- Im Zuge einer GPLA kann es hier zu Nachzahlungen kommen. Sind Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen, so dürfen Sie diese vom Dienstnehmer grundsätzlich nicht mehr rückwirkend einbehalten. Außerdem fallen zusätzlich ca. 8% Verzugszinsen p.a. an
Der TPA Personalverrechnungs-Check
Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
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Bisherige Personalverrechnungs-Fragen: