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15. März 2016
Lesezeit: 6
min.
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Rechtsform überprüfen, lohnt sich!
- Hat mein Unternehmen noch die richtige Rechtsform?
- Wie finde ich die richtige Rechtsform für mein Unternehmen?
- Lohnt sich für mich der Wechsel zu einer GmbH?
- Wie kann ich als Unternehmer Steuern sparen?
Diese Fragen sollten sich Unternehmer regelmäßig stellen und überprüfen, ob die gewählte Rechtsform Ihres Unternehmens noch immer die bestmögliche ist. Unsere Steuerberater und Rechtsformexperten haben hier viele Tipps für Unternehmer, wie Sie die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen herausfinden!
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1. Steuern & Rechtsformen: GmbH oder Einzelunternehmen
Unternehmer aufgepasst! Da es in Österreich keine einheitliche Unternehmensbesteuerung gibt, unterliegen die verschiedenen Rechtsformen zum Teil auch unterschiedlichen Steuern. Das bedeutet für Unternehmen: Die richtige Rechtsform kann zu Steuervorteilen verhelfen. Wer die ‚falsche‘ Rechtsform wählt, zahlt unter Umständen viel mehr Steuern.
Beratung zur Wahl der passenden Rechtsform
Denn die Wahl der optimalen Rechtsform ist ein ganz entscheidender Faktor für die Entwicklung und den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Egal, ob Sie neu gründen, umgründen, das Unternehmen übergeben, oder schon lange im Geschäft sind: Der Check der Rechtsform lohnt sich in jedem Fall.
2. Rechtsform: Was sind die wichtigsten Entscheidungsfaktoren?
Nicht immer sind nur steuerliche Gründe entscheidend dafür, welche Rechtsform Sie wählen sollten. Auch andere Faktoren wie beispielsweise
- das unternehmerische Risiko und die damit verbundenen Haftungsfragen,
- die Betriebsgröße,
- der Kapitalbedarf,
- gewerberechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
spielen eine Rolle. Unternehmer bzw. Gründer sollten sich beim Rechtsform überprüfen immer auch die Frage stellen, welche Unternehmensziele sie sich setzen und welche Unternehmens-strategie sie verfolgen wollen!
Wie finden Unternehmer die passende Rechtsform?
Entscheidend für die Wahl der passenden Rechtsform sind der nominelle Steuersatz, der Gewinnfreibetrag und die Art der Gewinnermittlung. Darüber hinaus müssen aber noch weitere Aspekte berücksichtigt werden: Dazu zählen aus abgabenrechtlicher Sicht insbesondere die
- Sozialversicherung des Unternehmers,
- optimale Höhe des Geschäftsführerbezugs,
- Lohnnebenkosten für den Geschäftsführerbezug und
- Möglichkeit eines Einkommenssplitting innerhalb der Familie durch Anstellung oder Beteiligung des (Ehe-)Partners.
3. Wie wirkt sich die Steuerreform auf die Rechtsformoptimierung aus?
Reduzierte Einkommensteuertarife
Die Steuerreform 2015/2016 bringt ab 2016 unter anderem eine Reduzierung der Einkommensteuertarife. Der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 % auf 25 %, der Steuersatz von 50 % gilt erst ab einem Einkommen von EUR 90.000 anstatt von bisher EUR 60.000. Auch die dazwischen liegenden Tarifstufen wurden gesenkt. Hingegen wurde der Spitzensteuersatz auf 55 % erhöht.
Gewinnfreibetrag optimal ausnützen
Wenn der Gewinnfreibetrag optimal ausgenutzt wird, kann bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften die effektive Einkommensteuerbelastung gesenkt werden. Einnahmen-Ausgaben-Rechner können die Steuerbelastung in vielen Fällen auch durch den Ansatz des Betriebsausgaben-Pauschales reduzieren.
Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen
Für Kapitalgesellschaften bringt die Steuerreform hingegen eine wesentliche Verschlechterung: Die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen steigt von 25 % auf 27,5 %. Dadurch steigt die Gesamtsteuerbelastung bei Kapitalgesellschaften bei Vollausschüttung auf 45,625 % (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer – KöSt und KESt).
4. Gesellschafter-Geschäftsführer: Sozialversicherungsbeiträge werden fällig
Zusätzlich werden ab dem Jahr 2016 für bezahlte Gewinnausschüttungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter, die auch Geschäftsführer ihrer GmbH sind, Beiträge zur Sozialversicherung nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) eingehoben. Die Gewinnausschüttungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer müssen in der Kapitalertragsteuer-Anmeldung dem Finanzamt mitgeteilt werden und werden an die Sozialversicherungsanstalt weitergemeldet. Die SVA schreibt dem Gesellschafter-Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführerbezug und für die Gewinnausschüttung bis zur Höchstbeitragsgrundlage von EUR 68.040 vor.
Die gesamten Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Gewinnermittlung für die Geschäftsführerbezüge als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Bei zu niedrigen Geschäftsführerbezügen geht der Betriebsausgabenabzug der Sozialversicherung ins Leere bzw. wirkt sich nur in den niedrigen Tarifstufen aus. Daher sollte überlegt werden, die Höhe der Geschäftsführerbezüge anzupassen.
TPA Tipp zu Sozialversicherungsbeiträgen
Die steueroptimalen Geschäftsführerkosten liegen inklusive Lohnnebenkosten ab 2016 – entsprechende Gewinne vorausgesetzt – bei rund EUR 95.000. Die höheren Lohnnebenkosten auf den Geschäftsführerbezug werden wettgemacht – und zwar durch die Einkommensteuerersparnis, da die Sozialversicherungsbeiträge von den Geschäftsführerbezügen abgezogen werden.
5. Break-Even für GmbH erst bei TEUR 510
Die GmbH ist bei Vollausschüttung unter Berücksichtigung von Sozialversicherung und Lohnnebenkosten erst ab einem Gewinn von ca. EUR 510.000 günstiger, wenn beim Einzelunternehmen steuerliche Begünstigungen wie der Gewinnfreibetrag und bei der GmbH Geschäftsführerkosten in Höhe von EUR 95.000,00 eingerechnet werden.
6. Thesaurierungsvorteil der GmbH weiterhin unverändert
Werden Gewinne nicht ausgeschüttet, beträgt die steuerliche Belastung in einer GmbH dagegen nur 25 % Körperschaftsteuer. Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft ist daher von Vorteil, wenn die Gewinne zur Finanzierung von Investitionen und Betriebserweiterungen oder zur Schuldentilgung langfristig im Unternehmen bleiben.
7. Wie sich der Wechsel von einer GmbH zum Einzelunternehmen lohnen kann
Das folgende Beispiel zeigt, wie das privat verfügbare Einkommen (jährlicher Nettovorteil) durch einen Rechtsformwechsel von der GmbH in ein Einzelunternehmen erhöht wird. Gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig das Rechttsform überprüfen für Unternehmer sein kann.
Beispiel: GmbH
Ein Unternehmer betreibt derzeit seinen Betrieb als GmbH und besitzt 100 % der Anteile. Folgende Rahmenbedingungen gelten:
GmbH (vor Umwandlung) | EUR |
Umsatz | 300.000 |
Wareneinsatz, Personal, Fremdleistungen | -150.000 |
Sonstige Betriebsausgaben vor Sozialversicherung (Abschreibung, Miete, Telefon, Auto, Büromaterial, Beratung, …) | -45.000 |
Gewinn vor Geschäftsführerkosten und Steuern | 105.000 |
Geschäftsführervergütung | -70.000 |
7,9 % „Lohnnebenkosten“ Geschäftsführer | -5.530 |
Gewinn vor Körperschaftsteuer | 29.470 |
25 % Körperschaftsteuer | -7.368 |
Bilanzgewinn | 22.103 |
27,5 % Kapitalertragsteuer | -6.078 |
Ausschüttung netto | 16.024 |
Geschäftsführervergütung | 70.000 |
Sozialversicherung GSVG | -18.940 |
Einkommensteuer | -11.323 |
Nettoeinkommen Geschäftsführer | 39.737 |
Gewinnausschüttung netto | 16.024 |
Nettoeinkommen Geschäftsführer | 39.737 |
Nettoeinkommen aus GmbH = Nettoeinkommen gesamt | 55.761 |
Beispiel Einzelunternehmen
Der Unternehmer wandelt seine 100%ige GmbH in ein Einzelunternehmen um. Rechtlich kommt bei der Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen Artikel II Umgründungssteuergesetz zum Tragen – mit ertragsteuerlicher Buchwertfortführung.
Einzelunternehmen (nach Umwandlung) | EUR |
Umsatz | 300.000 |
Wareneinsatz, Personal, Fremdleistungen | -150.000 |
Sonstige Betriebsausgaben vor Sozialversicherung (Abschreibung, Miete, Telefon, Auto, Büromaterial, Beratung, …) | -45.000 |
Gewinn vor Sozialversicherung, Gewinnfreibetrag und Steuern | 105.000 |
Sozialversicherung GSVG | -18.940 |
Einkommensteuer | -25.619 |
Nettoeinkommen Einzelunternehmen | 60.441 |
Die Einkommensteuer für das Einzelunternehmen wird ermittelt, indem der Gewinnfreibetrag voll ausgenützt wird. Der Unternehmer hat ausreichend Wohnbauanleihen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag erworben. Die vierjährige Behaltefrist wird erfüllt, sodass der Gewinnfreibetrag das verfügbare Nettoeinkommen für immer erhöht.
Ergebnis: Das Einzelunternehmen ist um rund EUR 5.000 günstiger als die GmbH
Der jährliche Nettovorteil nach der Umwandlung beträgt EUR 4.680 (60.441 – 55.761). Dabei sind die Kosten einer Umwandlung allerdings nicht berücksichtigt. Diese Kosten können aus 27,5 % KESt auf die bis dahin noch nicht ausgeschütteten Bilanzgewinne und dem Untergang von steuerlichen Verlustvorträgen entstehen.
TPA Tipp zu Rechtsformen
Egal, ob Sie nun am Anfang Ihrer Unternehmerlaufbahn stehen, ein bestehendes Unternehmen erwerben oder übernehmen wollen, oder bereits lange im Geschäft sind: Bei allen Überlegungen zur Wahl der richtigen Rechtsform, kann Ihnen auch unser TPA Rechtsformrechner helfen: Schnelles Überprüfen der Rechtsform online!
Mit dem Rechtsform-Rechner finden Sie rasch und einfach heraus, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen steuerlich am günstigsten ist.
Alles über Rechtsformen: Beratung zu Wahl für die passende Rechtsform
Unsere Steuerberater bieten an 13 Standorten in Österreich Beratung zur Wahl für die passende Rechtsform an! Sie wollen ihr eigenes Unternehmen zu gründen? TPA Steuerberater haben die wichtigsten FAQs zur passenden Rechtsform für Unternehmer und Gründer zusammengefasst!
Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und passen sich auf ihre individuelle Situation an: Wenn Sie beispielsweise Freiberufler sind.
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