Sachbezug KFZ 2021

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Sachbezug KFZ 2021

Alles zum Sachbezug 2021 für Firmenautos –  Was ändert sich dieses Jahr: Übersicht über die CO2 Emissionswerte, sowie alles zum Sachbezug für Elektroautos in Österreich.

Sachbezug bei Firmenautos und Privatnutzung

Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, das Firmen-Kfz auch für Privatfahrten zu nutzen, so ist dafür ein Sachbezug von 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (höchstens EUR 960 pro Monat) anzusetzen. Wenn der CO2-Emissionswert des Kfz bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet, so beträgt der Sachbezug 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (höchstens EUR 720 pro Monat).

Maximale CO2-Emissionswerte für KFZ

Liegt der CO2-Emissionswert des KFZ bei höchstens 141 g/km (Grenzwert bei Zulassung nach dem 31. März 2020; 118 g/km bei Anschaffung im Jahr 1.Jänner bis 31. März 2020), so beträgt der Sachbezug weiterhin 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ (höchstens EUR 720 pro Monat). Am Jahresende sollte auch überprüft werden, ob der halbe oder volle Sachbezugswert zur Anwendung kommt (unter/über 6.000 privat gefahrene Kilometer).

Durch das 2020 eingeführte neue WLTP-Messverfahren ist es zu einer Erhöhung der ermittelten CO2-Emissionswerte kommen:

Jahr der Erstzulassung         Maximale CO2-Emissionswerte

■ 2021                                     138 Gramm pro Kilometer

■ 2022                                     135 Gramm pro Kilometer

■ 2023                                     132 Gramm pro Kilometer

■ 2024                                     129 Gramm pro Kilometer

■ ab 2025                                126 Gramm pro Kilometer

Sachbezug für Elektro-Autos

Der Sachbezug für E-Autos (ohne CO2-Ausstoß) liegt bei „Null“, der geldwerte Vorteil muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Überdies ist auch das Gratis-Stromtanken in der Firma nicht steuerpflichtig.

Achtung: Sachbezugswerte-VO wurde angepasst!

Da aufgrund der Covid-19-Maßnahmen ab 16.3.2020 nur eingeschränkte Möglichkeiten der Fahrzeugzulassungen bestanden, wurde die Sachbezugswerteverordnung in Österreich entsprechend angepasst.

Für Fahrzeuge, die nachweislich vor dem 1.4.2020 mittels rechtsgültigem Kauf- bzw Leasingvertrag erworben worden sind und die aufgrund der Covid-19-Maßnahmen nicht vor dem 1.4.2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen werden konnten, kann dennoch die davor geltende, „günstigere“ Sachbezugsregel angewandt werden, wenn die erstmalige Zulassung spätestens bis 30.5.2020 erfolgt ist.

Mehr über Sachbezüge für PKW und aktuelle Werte der Lohnverrechnung finden Sie im neuen 1×1 der Steuern von TPA: Alles, was sie über Steuern in Österreich wissen sollten!

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