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12. April 2021
Lesezeit: 3
min.
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Slowakei: Steuer-News 2021
Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!
Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in der Slowakei? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für die Slowakei für Sie zusammengefasst.
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Die TPA Gruppe bietet einen Überblick über 12 Steuersysteme in CEE und beleuchtet das aktuelle Geschäftsumfeld und die wichtigsten neuen Entwicklungen. Die Informationen basieren auf der derzeitigen Gesetzeslage und der herrschenden Verwaltungspraxis (Änderungen vorbehalten). Die Website beinhaltet nur allgemeine, notwendigerweise gekürzte Informationen und kann die individuelle Beratung nicht ersetzen.
Änderungen bei der Einkommensteuer
Die wichtigsten ab 1. Jänner 2021 geltenden eingeführten Änderungen sind folgende:
- Der Einkommensteuersatz von 15 % gilt für „Mikro-Steuerzahler“ – Steuerzahler mit steuerpflichtigen Einkünften (Umsätzen) in Höhe von maximal EUR 49.790;
- Streichung der Verpflichtung zur Begleichung von Körperschaftsteuervorauszahlungen, die von Beginn der Steuerperiode bis zum Ende der Frist zur Einreichung der Steuererklärung in geringerer Höhe als jener basierend auf der für die aktuelle Steuerperiode eingereichten Steuererklärung entrichtet werden;
- Höhere Steuervergünstigung für Kinder von 6 bis 15 Jahren;
- Eine genauere (erweiterte) Definition für Steuerzahler aus nicht-kooperierenden Staaten, für die ein höherer Einkommensteuersatz gilt.
Änderungen bei der Umsatzsteuer
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes per 1. Januar 2021 ergeben sich folgende Änderungen bei der Umsatzsteuer in der Slowakei:
- Eine Erweiterung des bestehenden freiwilligen Sonderregelungssystems MOSS um eine zentrale Anlaufstelle, den OSS (One Stop Shop), für von Steuerpflichtigen erbrachte digitale Dienstleistungen, die im EU-Gebiet, aber nicht im Mitgliedsstaat, wo der Verbrauch erfolgt, registriert sind, auf andere von diesem Steuerpflichtigen erbrachte Dienstleistungen sowie auf den Fernabsatz von Waren innerhalb der EU und bestimmte inländische Warenlieferungen;
- Eine neue freiwillige Sonderregelung (Import One Stop Shop – IOSS) für den Fernabsatz von Waren, die aus einem Drittland importiert werden, wenn deren Wert EUR 150 nicht übersteigt und diese Waren nicht der Verbrauchsteuer unterliegen; Steuerpflichtige können ihren Verpflichtungen zur Einreichung einer Steuererklärung nachkommen und Steuern in nur einem Mitgliedsstaat zahlen, in dem sie sich registriert haben;
- Die Einführung der Option zur Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage, wenn der Lieferant keine Zahlung erhalten hat und seine Forderung uneinbringlich wurde, bei gleichzeitiger Einführung der Verpflichtung zur Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage für den Kunden, der die Lieferung nicht bezahlt hat, aber einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat.
Ab 1. Juli 2021 wird die Steuerbefreiung auf die Einfuhr kleiner Sendungen (bis maximal EUR 22 ) abgeschafft.
Änderung der Abgabenordnung
Durch die Änderung der Abgabenordnung wird eine Senkung des jährlichen Zinssatzes für die Stundung und Ratenzahlung von Steuerverbindlichkeiten von 10 % auf 3 % eingeführt, um für die Steuerpflichtigen einen Anreiz zu schaffen, dieses Instrument dann einzusetzen, wenn die Finanzlage vorübergehend schwierig ist.
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Abschaffung der Sonderbankenabgabe
Die Verpflichtung ausgewählter Finanzinstitute zur Zahlung einer Sonderabgabe, wozu sie seit 1. Jänner 2012 in Höhe von 0,2 % und seit 1. Jänner 2020 in Höhe von 0,4 % des Werts der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Banken verpflichtet waren, wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2021 abgeschafft.
DAC6-Meldepflichten
Angesichts der derzeitigen Situation betreffend die Ausbreitung der Krankheit COVID-19 wurde eine Änderung von Gesetz Nr. 442/2012 Coll., mit dem die ursprüngliche Frist für die Meldung von zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 durchgeführten grenzüberschreitenden Transaktionen vom 31. August 2020 auf den 28. Februar 2021 verlängert wurde, genehmigt und in der Gesetzessammlung der Slowakischen Republik veröffentlicht.
Gleichzeitig wird eine neue Frist für die Bekanntgabe von Maßnahmen, die sich aus zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 durchgeführten grenzüberschreitenden Transaktionen ergeben, für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis 31. Jänner 2021 gesetzt.