3. Dezember 2018
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TPA erklärt Kryptowährungen
Trotz starker Kursschwankungen interessieren sich viele Privatpersonen für Bitcoin und Co und investieren in Kryptowährungen. Doch wie sieht deren Besteuerung in Österreich aus? TPA Steuerberater Helmut Beer erklärt Kryptowährungen und was Krypto-Trader & Bitcoin-Anleger steuerlich wissen sollten!
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Wie müssen Kryptowährungen im Privatvermögen versteuert werden?
Helmut Beer erklärt die Besteuerung von Kryptowährungen
Besondere Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen
Kryptowährungen sind digitale Währungen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Währungen werden Kryptowährungen aber nicht als reguläres Zahlungsmittel betrachtet. Dennoch findet der Handel nicht im rechtsleeren Raum statt und es gelten besondere steuerliche Richtlinien.
Wer Kryptowährungen im Privatvermögen besitzt und diese später mit Gewinn wieder verkauft, muss unter gewissen Voraussetzungen Steuern zahlen. Das Finanzministerium betrachtet Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel.
Die Gewinne daraus sind – im Vergleich zu Aktien – keine Einnahmen aus Kapitalerträgen. Sie werden nicht automatisch mit 27,5 % Kapitalertragssteuer besteuert. Kryptowährungs-Gewinne müssen in der normalen Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Die Besteuerung von Kryptowährungen hängt von zwei Faktoren ab:
- Ob ich damit Gewinn mache
- von der Behaltedauer
Wie wird der Gewinn einer Kryptowährung berechnet?
Beim Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist müssen die Anschaffungskosten und sonstigen Kosten in EURO den Verkaufserlösen in EURO gegenübergestellt werden.
Als Verkauf einer Kryptowährung gilt
- der Eintausch in Euro
- der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung mit der Kryptowährung
- oder der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere.
Zusätzlich zu den Anschaffungskosten können die Kosten für die jeweilige Transaktion als Ausgaben abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen oder auch Gebühren für die Nutzung von Kryptobörsen und Wallets.
Die Besteuerung von Kryptowährungen hängt auch von der Behaltedauer ab. Der Verkauf nach einem Jahr ist steuerfrei.
Der Verkauf innerhalb eines Jahres ab Anschaffung ist steuerpflichtig und unterliegt der Einkommenssteuer.
NEU: TPA erklärt Krypto-Assets: Die Videoreihe rund um Krypto & Steuern in Kooperation mit Blockpit
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Noch ein TPA erklärt-Video:
Wie und warum müssen virtuelle Kryptowährungs-Transaktionen dokumentiert werden?
Sie überlegen vielleicht gerade in welche Kryptowährung Sie investieren sollten? Neben der Versteuerung von Bitcoins, Ether und Co ist es auch besonders wichtig ALLE virtuellen Transaktionen lückenlos aufzubewahren! Wie dieses Dokumentation funktioniert und was passiert, wenn Aufzeichnungen fehlen, erklärt TPA Steuerexperte Helmut Beer.
„TPA erklärt“ ist eine Video-Reihe, die komplexe steuerliche Sachverhalte auf einfache, verständliche Art darstellt. Die Protagonisten der Videos sind unsere Fachexperten.
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